GVA: EU-Flottenpläne stoßen auf deutliche Kritik

25.02.2026 11:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) unterstützt das Ziel der Emissionsreduzierung im Verkehr, spricht sich jedoch gegen aus seiner Sicht zu weitgehende und bürokratische Vorgaben aus.
© Foto: GVA

Die Europäische Kommission will mit einer neuen Verordnung den Anteil emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge in Unternehmensflotten erhöhen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) unterstützt das Ziel der Emissionsreduzierung im Verkehr, spricht sich jedoch gegen aus seiner Sicht zu weitgehende und bürokratische Vorgaben aus.

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) unterstützt nach eigenen Angaben das Ziel der Europäischen Kommission, die Emissionen im Verkehrssektor zu reduzieren. Zugleich warnt der Verband allerdings vor regulatorischen Eingriffen, die aus seiner Sicht zu stark in unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen könnten.

Die Europäische Kommission verfolgt mit ihrem Verordnungsvorschlag zu "Clean Corporate Vehicles" das Ziel, ab 2030 einen Mindestanteil neuer Personenkraftwagen und leichter Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen M1 und N1) in Unternehmensflotten als emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge vorzuschreiben. Als emissionsarm gelten Fahrzeuge mit Auspuffemissionen von 0 bis 50 g CO2/km.

Meinungen der GVA-Mitglieder

Im Vorfeld der politischen Beratungen hat der GVA seine Mitglieder befragt. Nach Verbandsangaben stehen 84 Prozent der eingegangenen Antworten dem Entwurf ablehnend gegenüber. Kritisiert werden unter anderem eine aus Sicht der Unternehmen zunehmende Bürokratie sowie ein als "Mikro-Management" wahrgenommenes Vorgehen der Europäischen Kommission.

GVA-Präsident Thomas Vollmar erklärte dazu: "Natürlich muss auch der Verkehr seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Statt jedoch vernünftige Vorschläge zu unterbreiten, die Fahrzeugbestand, Ladeinfrastruktur, wirtschaftliche Lage der Unternehmen etc. in Einklang bringen, werden die Unternehmen mit weiterer Bürokratie belastet. Eine gut funktionierende Wirtschaft ist die Grundlage für effektiven Klima- bzw. Umweltschutz."


Zielvorgaben für Unternehmen:

Der Vorschlag richtet sich an Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen: ein Gesamtvermögen von mehr als 25 Millionen Euro, einen Nettoumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder mehr als 250 Mitarbeitende. Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung – etwa Steuererleichterungen oder Mautbefreiungen – sollen von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Zielvorgaben gelten auf nationaler Ebene und variieren je nach technologischem Entwicklungsstand und Marktsituation der jeweiligen Mitgliedstaaten.




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