TÜV SÜD bietet für alle Betriebsgrößen die passende Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit. Gerade für kleine Werkstätten bringt die Expertise von Dritten eine deutliche Entlastung im Tagesgeschäft.
Das Thema Arbeitsschutz gehört sicher nicht zu den Lieblingsaufgaben im Betrieb. Unterweisungen und weitere Maßnahmen werden häufig als lästige Pflichtübung angesehen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter für Arbeitsschutz ist daher eine kontinuierliche Herausforderung für Betriebsinhaber. Vor allem für diesen, denn passiert ein Arbeitsunfall, ist das nicht nur ein persönlich tragisches Schicksal für den Betroffenen. Wenn der Zwischenfall auf fehlerhafte Prävention zurückzuführen ist, kann das für den Unternehmer unangenehme Folgen haben. Alle Unternehmen haben klar definierte Pflichten beim Arbeitsschutz.
In Deutschland gewährleistet das duale Arbeitsschutz-System den Schutz der Arbeitnehmer. Es basiert auf dem staatlichen Arbeitsschutz von Bund und Ländern sowie auf den selbstverwalteten Unfallversicherungsträgern, den Berufsgenossenschaften (BG). Die staatliche Seite erlässt Gesetze, Verordnungen und Regeln. Die Berufsgenossenschaften bestimmen mit Genehmigung von Bundesregierung und Ländern eigene Unfallverhütungsvorschriften.
Besonders in kleineren Betrieben unter 20 Mitarbeitern ist es neben dem Tagesgeschäft oft nicht leicht, den Anforderungen gerecht zu werden. Es kann daher hilfreich sein, Unterstützung durch einen auf Arbeitsschutz spezialisierten Dritten in Anspruch zu nehmen. Die Experten von TÜV SÜD bieten umfassende Services rund um das Thema Arbeitssicherheit - und das branchenspezifisch. "Wir konzentrieren uns auf Autohäuser und Werkstätten, da wir hier optimal unsere Expertise einbringen können", erklärt Dirk Leveringhaus, Leitung Health & Safety der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH.
Aktuell betreut das Unternehmen rund 1.300 Autohaus-Betriebe unterschiedlicher Größe. Die TÜV SÜD Mitarbeiter sind als Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßig bundesweit bei Kunden vor Ort und kümmern sich in den Betrieben um die arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Betreuung.
Bei Vertragsabschluss wird festgelegt, wie viele Zeitanteile in Abhängigkeit von der Branche und der Unternehmensgröße im individuellen Fall gesetzlich für Arbeitssicherheitsmaßnahmen pro Mitarbeiter und Jahr vorgeschrieben sind. Mindestens 20 Prozent der Zeit müssen laut Gesetzgeber für die arbeitsmedizinische Betreuung reserviert sein.
Erprobtes Konzept
TÜV SÜD punktet mit einem bewährten Konzept: Dreh- und Angelpunkt für alle weiteren Maßnahmen und erster Schritt ist immer die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung. Es folgt im Rahmen der Beratung eine Standort-Analyse unter arbeitssicherheitstechnischen Aspekten: Bei der Begehung durch TÜV SÜD Experten wird schnell deutlich, wie der Betrieb aufgestellt ist und wo noch Defizite bestehen.
Basierend auf dieser Ist-Analyse leiten die Experten von TÜV SÜD einen Maßnahmenplan ab, eine To-do-Liste, an der sich die dafür Verantwortlichen orientieren kann. Wichtiger Bestandteil sind die Mitarbeiter-Unterweisungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden müssen - in allen Bereichen des Betriebs, also etwa bei Werkstätten aber auch in der Verwaltung. TÜV SÜD führt die Unterweisungen durch, dokumentiert und archiviert diese in einem transparenten digitalen Ablagesystem.
Dirk Leveringhaus, Leitung Health & Safety der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
asp: Wo liegt für kleinere Betriebe die Herausforderung?
D. Leveringhaus: Wir stellen oft fest, dass kleinere Kfz-Betriebe beim Thema Arbeitssicherheit nicht gut aufgestellt sind. Viele vertrauen darauf, dass schon nichts passieren wird. Und manche kommen erst dann auf uns zu, wenn sich die Berufsgenossenschaft angemeldet hat oder weil ein Unfall passiert ist. Oftmals hat die BG den Betrieb schon besichtigt und eine lange Liste an Handlungsaufträgen hinterlassen. Oft können Betriebe nicht einmal eine Gefährdungsbeurteilung vorweisen.
asp: Wie sind die Verantwortlichkeiten geregelt?
D. Leveringhaus: Der Unternehmer ist grundsätzlich für alles Tun im Betrieb verantwortlich. Daher liegt es auch an ihm, sich um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu kümmern. Wenn aufgrund mangelnder Vorsorge etwas passiert, ist er immer in der Haftung. Das gilt auch, wenn sich ein externer Dienstleister um die Arbeitssicherheit kümmert. Dienstleister können nur beratend tätig sein und Hinweise geben. Die Maßnahmen müssen dann aber letztlich im Unternehmen umgesetzt werden.
asp: Können Aufgaben an Mitarbeiter delegiert werden?
D. Leveringhaus: Das ist vor allem in kleineren Betrieben nur begrenzt möglich. Man kann beispielsweise dem Serviceleiter die Zuständigkeit für die Arbeitssicherheit in der Werkstatt übertragen. In dem Fall hat der Unternehmer trotzdem eine Kontrollpflicht. Als Unternehmer kommt man aus der Verantwortung nicht heraus. Wenn Aufgaben der Arbeitssicherheit delegiert werden, sollte eine entsprechende Aufbauorganisation schriftlich fixiert werden.
asp: Wann empfiehlt sich die Hereinnahme von externer Expertise?
D. Leveringhaus: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für Betriebe bis zu 50 Mitarbeiter, dass sich der Unternehmer im Unternehmermodell, gemäß den Vorgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft, selbst um alles kümmert. Also, der Inhaber bzw. der Geschäftsführer selbst muss an Schulungen der BG teilnehmen, um das Wissen für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung, der Durchführung von jährlichen Mitarbeiterunterweisungen sowie aller weitergehenden Erfordernisse zu erhalten. Das ist im Tagesgeschäft nur schwer umsetzbar. Die Alternative ist ein Dienstleister. Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft nach einer Begehung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und allen sich anschließenden Aufgaben. Hier ist zu empfehlen, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern auch auf die Leistungsbeschreibung.
Transparenz mit digitalen Tools
Betreuer und Kunden arbeiten mit digitalen Tools. Das beginnt schon mit der Gefährdungsbeurteilung: Die Kollegen vor Ort erstellen via Tablet und einem vordefinierten und auf den Vorgaben der Berufsgenossenschaft abgeleiteten Fragenkatalog eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Die papierlose, digitale Ordnerstruktur mit sämtlichen Dokumenten hilft dem Kunden, jederzeit die Übersicht zu behalten. Die eingesetzten digitalen Tools sorgen zudem dafür, dass bundesweit die gleichen Qualitätsstandards eingehalten werden. Aber ganz ohne Papier geht es nicht, denn manche Hinweise müssen für Mitarbeiter immer sichtbar sein: Zum Betreuungskonzept gehören daher auch alle relevanten Unterlagen und Vorlagen im Bereich Arbeitssicherheit. Neben aktuellen Aushängen, beispielsweise zu den Themen Brandschutz, Erste Hilfe und Organisation, gehören dazu insbesondere Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen. Um den Überblick zu behalten, werden alle Nachweisdokumente überreicht, beispielsweise Mustervorlagen zur Dokumentation der Arbeitsschutzorganisation.
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