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Avalon: Gesundheit geht vor

21.07.2025 08:09 Uhr | Lesezeit: 4 min
Avalon
Die beiden Absaugtrichter wurden für uns zu Demozwecken aufgestellt.
© Foto: Dietmar Winkler / asp

Der Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitsschädlichen Fahrzeug­abgasen wird in vielen Werkstätten stiefmütterlich behandelt. Dass es auch anders geht, zeigt die vorbildliche Praxis bei der Avalon Premium Cars GmbH in München.

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Dieselmotoren sind zwar heute durch die aufwendige Abgasnachbehandlung und den Einsatz von Partikelfiltern viel sauberer als noch vor einigen Jahren. Doch aus dem Auspuff kommen trotz dieser Bemühungen gesundheitsschädliche Abgase und Partikel, darunter Dieselrußpartikel, Stickstoffmonoxid, Stickstoffdioxid und Kohlenstoffmonoxid. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter in geschlossenen Räumen steht daher an erster Stelle. Grundsätzlich sollte gelten: Sobald der Motor angemacht wird, Saugglocke an den Auspuff, Abgasabsauganlage einschalten.

Franz Xaver Oberleitner, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei TÜV SÜD Pluspunkt GmbH, erlebt immer wieder, dass Mitarbeiter es damit nicht allzu genau nehmen oder noch schlimmer, dass die Geschäftsleitung eines Kfz-Betriebs das Thema Arbeitssicherheit und konkret die Investition in eine effektive Absauganlage nicht allzu hoch hängen. Oberleitner: "Aus Sicht des Betreibers ist das ein Kostenfaktor, doch auf lange Sicht steht das Risiko von Berufskrankheiten im Raum." Und er ergänzt: "Hier kann sich der Arbeitgeber absichern, wenn er mit den Prüfprotokollen belegen kann, dass im Sinne der Arbeitssicherheit alle geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden."

Um uns zu zeigen, wie das Thema Abgasabsaugung vorbildlich umgesetzt werden kann, haben uns Franz Xaver Oberleitner und Tobias Plößner, Leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter des TÜV SÜD-Konzernes im Inland, in die Werkstatt der Avalon Premium Cars GmbH im Münchner Norden mitgenommen. Das Autohaus gehört seit 2007 zur Emil Frey Gruppe und vertritt die Marken Jaguar, Land Rover und Volvo. In der Werkstatt arbeiten rund 20 Mitarbeiter inklusive drei Meister und bis zu neun Auszubildende. Werkstattleiter Sascha Prinz führt uns durch die Halle, wo an den je sechs Arbeitsplätzen links und rechts gearbeitet wird.

Vorbildlich umgesetzt

Im Rahmen der Pflichtenübertragung hat er als Werkstattleiter die Verantwortung dafür, dass seine Mitarbeiter die Handlungsempfehlungen auch einhalten: "Wir achten darauf, dass bei laufendem Motor die Absauganlage angeschlossen ist. Grundsätzlich sind die Jungs hier schon selbst so vernünftig. Ich weise regelmäßig drauf hin, dass sie auch auf ihre Gesundheit achten sollen." Bei Avalon wird der Arbeitsschutz ganz allgemein ernst genommen.

Tobias Schönnbrunn, Assistenz der Geschäftsführung und Vertriebsleitung, ist Arbeitsschutzkoordinator im Betrieb und kümmert sich darum, dass beispielsweise alle Prüftermine für Geräte und Anlagen eingehalten werden. Er zeigt uns anhand der Dokumentation, dass auch die Absauganlage regelmäßig geprüft wird.

Seit drei Jahren ist TÜV SÜD bei Avalon für das Thema Arbeitssicherheit zuständig. Oberleitner ist sieben Mal pro Jahr im Betrieb, erstellt Gefährdungsbeurteilungen, begleitet die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und führt entsprechende Mitarbeiterunterweisungen durch - auch zum Thema Motorabgase.

Tobias Plößner erläutert, was die Anlage bei Avalon auszeichnet: "Was mir sehr gut gefällt, ist das beidseitig in der Halle verbaute Schienensystem mit den flexiblen Schläuchen. Man kann damit jede Hebebühne erreichen. Die drei Schläuche auf jeder Seite sind auf jeden Fall ausreichend, um die insgesamt zwölf Arbeitsplätze zu bedienen."

Er und seine Mitarbeiter machen oft die Erfahrung, dass es in vielen Werkstätten nur eine zentrale Absaugung an einer Stelle gibt und das Fahrzeug bei Bedarf erst dorthin verbracht werden muss. Plößner ergänzt: "Die Thematik ist auch speziell für TÜV-Sachverständige ein wichtiger Punkt, weil sie beispielsweise während der Abgasuntersuchung bei laufendem Motor in der Halle stehen."

Die Absauganlage bei Avalon erfüllt auch schon die neue Anforderung der TRGS 554, die eine akustische oder optische Warneinrichtung im Falle einer Funktionsstörung verlangt. Plößner verweist auf das grüne Lämpchen am Bedienfeld: "Wenn das von Grün auf Rot springt, liegt ein Fehler vor." Es reicht also nicht das Geräusch der Anlage als Beleg dafür, dass sie auch wirklich effektiv arbeitet.


Anforderungen der TRGS 554

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 befasst sich mit den Abgasen von Dieselmotoren und deren Handhabung in Arbeitsbereichen. Sie gilt sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien.
Gefährdungsbeurteilung: Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, um die Exposition der Beschäftigten gegenüber Dieselmotoremissionen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Schutzmaßnahmen: Zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen gehört die Installation von Abgasabsauganlagen. Diese Anlagen müssen die Abgase direkt an der Quelle absaugen.
Technische Anforderungen: Die Abgasabsauganlagen müssen so konzipiert sein, dass sie die Abgase effektiv absaugen und filtern. Dies umfasst die Absaugung, technische Lüftung und ggf. eine Kombination verschiedener Lüftungssysteme.
Wartung und Überprüfung: Die Wirksamkeit der Abgasabsauganlagen muss regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Unter Punkt 4.2.6 ist unter Punkt (4) festgelegt, dass ein Ausfall der Abgasabsauganlage für die Beschäftigten erkennbar sein muss, z. B. durch optische oder akustische Signale.


Die Autohaus- und Werkstattexperten der TÜV SÜD Pluspunkt GmbH bieten praxisorientierte, aktive Hilfestellung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit sowie zu den Vorschriften der Unfallversicherungsträger. Dazu sind die Experten mehrfach im Jahr vor Ort, um im Rahmen von Betriebsbegehungen Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen-Kataloge zu erstellen. Außerdem übernimmt TÜV SÜD die vorgeschriebenen Mitarbeiter-Unterweisungen. Die zentrale Dokumentation aller Prozesse erfolgt papierlos über eine digitale Plattform (TÜV SÜD Audit-Management-Tool), wo Kunden jederzeit Zugriff auf alle erstellten Dokumente im Bereich Arbeitssicherheit haben.

Funktionsprüfung obligatorisch

Die Funktionsprüfung der Anlage muss jährlich erfolgen, erläutert Franz Xaver Oberleitner: "Man kann das beispielsweise durch die Prüfmittelüberwachung von TÜV SÜD prüfen lassen. Wir als Fachkräfte für Arbeitssicherheit schauen bei der Begehung und anhand der Dokumentation, ob die Prüfung durchgeführt wurde; anschließend gibt es auch einen entsprechenden Aufkleber."

Betriebe, die bei dem Thema nachlässig sind, riskieren eine Ermahnung oder sogar Geldstrafen. Die Berufsgenossenschaft (BG) und die Gewerbeaufsichtsämter sind laut dem Arbeitsschutzkontrollgesetz von Januar 2021 dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Mitgliedsbetriebe im Jahr zu besuchen. Die BG kann nicht funktionierende Anlagen stilllegen. Die Gewerbeaufsicht kann bei dauerhafter Missachtung der Vorschriften bis zu 50.000 Euro Bußgelder verhängen.

Avalon
Beim Besuch in der Werkstatt (v.l.): Tobias Schönbrunn (Avalon), Sascha Prinz (Avalon), Franz Xaver Oberleitner (TÜV SÜD Pluspunkt GmbH) und Tobias Plößner (TÜV SÜD).
© Foto: Dietmar Winkler / asp

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