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Typgenehmigung: Brüssel will Regeln verschärfen

28.01.2014 16:26 Uhr
Nachträglich erteilte Typgenehmigungen auf Basis älterer Modelle sind der EU-Kommission ein Dorn im Auge.

Die im Kältemittel-Streit praktizierte Verwendung alter Typgenehmigungen ist der EU-Kommission ein Dorn im Auge. Dies soll künftig untersagt werden.

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Die EU-Kommission will die Regeln für die Typgenehmigung von Fahrzeugen verschärfen. Das geht aus einem "Frage-und-Antwort"-Dokument hervor, das im Zuge des vergangene Woche eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland veröffentlicht wurde. Wie berichtet wirft Brüssel Berlin Untätigkeit bei der Anwendung der Kältemittelrichtlinie vor, weil Daimler in einige Fahrzeugmodelle noch das bislang übliche Kältemittel R-134a einfüllt, obwohl dort aus Sicht der Kommission seit 1. Januar 2013 eine weniger klimaschädliche Substanz verwendet werden müsste.

Daimler hingegen sieht in der Weiterverwendung des alten Kältemittels keinen Gesetzesverstoß, weil die neuen Modelle nachträglich mit älteren Typgenehmigungen ausgestattet und damit nach Meinung der Stuttgarter richtlinienkonform wurden. Diese Vorgehensweise sei vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt worden und damit rechtens. Über diesen Disput wird vermutlich der Europäische Gerichtshof zu entscheiden haben.

Dass es überhaupt so weit kommt, will Brüssel aber künftig verhindern. Daher soll die Richtlinie 2007/46/EC noch in diesem Jahr nachjustiert werden. Der Kältemittel-Streit habe gezeigt, dass ansonsten eine "Gefahr für den Binnenmarkt" bestehe. Denn macht das Beispiel Schule, könnte quasi jede Stichtagsregelung durch die Verwendung alter Typgenehmigungen umgangen werden.

Die EU-Kommission betont in dem jetzt veröffentlichten Dokument auch, dass die aktuellen Typgenehmigungsregeln keine Strafzahlungen für die Nichterfüllung von Auflagen vorsehen. Insofern sei ein "Freikaufen" aus den Verpflichtungen der Kältemittel-Richtlinie durch Daimler keine Option. (ng)

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