Recht auf Reparatur: Bundestag stärkt ZDK-Position

29.06.2026 07:38 Uhr | Lesezeit: 2 min
Thomas Peckruhn spricht auf der ZDK-Mitgliederversammlung 2025 in Weimar.
ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.
© Foto: Stefan Schmid/AUTOHAUS

Der Bundestag fordert eine Kfz-Ausnahme beim europäischen Recht auf Reparatur. Der ZDK sieht darin "Rückenwind" für seine Argumentation.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des europäischen Rechts auf Reparatur hat der Bundestag auch ein politisches Signal in Richtung Brüssel gesendet. In einer begleitenden Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für eine Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge bei der Verlängerung des Gewährleistungsrechts einzusetzen.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diesen Vorstoß. Der Verband hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt auf mögliche praktische Folgen der Regelung für den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft hingewiesen. "Die Entschließung des Bundestages ist ein wichtiges politisches Signal und bestätigt unsere seit Monaten vorgetragenen Bedenken hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der Regelung auf den Gebrauchtwagenhandel und die Reparaturwirtschaft", erklärte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. "Wir werden diesen Rückenwind nutzen und unsere Argumente nun verstärkt in die europäische Diskussion einbringen.“

Kritisch bewertet der Verband weiterhin, dass die Verlängerung von Gewährleistungsansprüchen nach Reparaturen Bestandteil der nun beschlossenen Umsetzung bleibt. Aus Sicht des ZDK könnten sich daraus bei technisch komplexen Produkten wie Kraftfahrzeugen zusätzliche Haftungsrisiken ergeben. Diese könnten nach Einschätzung des Verbandes Auswirkungen auf die Reparaturbereitschaft, die Wiederverkaufsmöglichkeiten und das Angebot älterer Gebrauchtwagen haben.


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Der ZDK hatte bereits zuvor gewarnt, dass Händler ältere Fahrzeuge künftig seltener im Eigenhandel anbieten könnten, sofern sie die damit verbundenen Risiken nicht ausreichend absichern können. Stattdessen könnten solche Fahrzeuge verstärkt als Kommissionsware zwischen privaten Parteien vermittelt werden. Für Verbraucher könnte dies nach Einschätzung des Verbandes ein geringeres Angebot, weniger Auswahl im unteren Preissegment und steigende Kosten beim Fahrzeugkauf bedeuten.

"Die jetzt beschlossene Regelung darf nicht dazu führen, dass bezahlbare Mobilität eingeschränkt wird. Deshalb werden wir unsere Position gegenüber den europäischen Institutionen mit Nachdruck vertreten und für eine praxistaugliche Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge werben", so Peckruhn.

Der ZDK fordert die politischen Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel auf, die Auswirkungen der neuen Regelung auf den Gebrauchtwagenmarkt und das Kfz-Reparaturgewerbe eng zu beobachten und bei künftigen Anpassungen des europäischen Rechts die Besonderheiten technisch komplexer Produkte stärker zu berücksichtigen.


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