Das neue "Recht auf Reparatur" soll Verbraucher stärken und Reparaturen attraktiver machen. Aus Sicht des baden-württembergischen Kfz-Gewerbes könnte das Gesetz jedoch einen gegenteiligen Effekt haben – zumindest beim Handel mit Gebrauchtwagen. Am Freitag stimmte der Bundesrat der Neuregelung zu – das Gesetz tritt damit am 31. Juli für neu abgeschlossene Kaufverträge in Kraft.
Künftig verlängert sich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche um zwölf Monate, wenn ein Verkäufer eine Nachbesserung vornimmt. Die Verlängerung gilt dabei nicht nur für den reparierten Mangel, sondern für das gesamte Produkt. Während die neue Reparaturpflicht von Herstellern nur bestimmte Produktgruppen erfasst, gilt die Verjährungsregel auch für Kraftfahrzeuge – einschließlich Gebrauchtwagen.
Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg sieht darin eine erhebliche Belastung für die Betriebe. Kritisch sei insbesondere, dass bereits eine vergleichsweise kleine Reparatur weitreichende Folgen für die Haftung haben könne. Wird beispielsweise kurz vor Ablauf der Gewährleistung ein Defekt am Fensterheber beseitigt, beginnt für den Verkäufer nicht nur für dieses Bauteil, sondern für das gesamte Fahrzeug eine weitere zwölfmonatige Haftungsphase.
Verbandspräsident Michael Ziegler warnte vor steigenden Kosten: "Aus einem gut gemeinten europäischen Verbraucherrecht ist in unserem Geschäft eine tendenziell verbraucherfeindliche Entscheidung geworden. Das Risiko, auf Reparaturkosten sitzen zu bleiben, steigt für den Handel erheblich, und dieses Risiko hat einen Preis. Gebrauchtwagen werden sich verteuern, weil die Betriebe die verlängerte Haftung absichern und einpreisen müssen. Am Ende zahlt die Rechnung ausgerechnet der Kunde, den das Gesetz schützen wollte", sagte der Branchenvertreter in Stuttgart.
Druck auf ein wichtiges Geschäftsfeld
Nach Einschätzung des Verbandes trifft die Neuregelung einen Markt, der sich bereits in einem tiefgreifenden Wandel befindet. Für viele Kfz-Betriebe ist das Gebrauchtwagengeschäft eine zentrale Ertragssäule. Bislang können Händler die gesetzliche Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen vertraglich auf ein Jahr begrenzen und damit ihre Haftungsrisiken kalkulierbar halten.
Die nun vorgesehene automatische Verlängerung nach jeder Nachbesserung stelle dieses Modell infrage, so der Kfz-Landesverband. Besonders kleinere Betriebe und freie Werkstätten, die nur eine begrenzte Zahl an Fahrzeugen verkaufen, könnten dadurch stärker unter Druck geraten.
Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß erklärte: "Es ist nicht sachgerecht, wenn ein Autohaus einen Fensterheber nachbessert und danach für Getriebe und Infotainment ein Jahr länger haftet. Genau das schreibt das Gesetz jetzt fest. Die Folge sind schwer kalkulierbare Gewährleistungsrisiken, die Gebrauchtwagen entweder deutlich verteuern oder den Handel mit älteren Fahrzeugen unwirtschaftlich machen. Ziehen sich Betriebe aus diesem Geschäft zurück, erhalten Verbraucher beim Kauf von privat überhaupt keine Gewährleistung mehr. Das wäre neben dem Schaden für den Handel ein Bärendienst für den Verbraucherschutz."
Kfz-Branche hofft auf Nachbesserungen
Ganz abgeschlossen ist die politische Debatte aus Sicht des Verbandes nicht. Der Bundestag hat die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für Ausnahmen bei Kraftfahrzeugen und anderen besonders komplexen Produkten einzusetzen.
Das baden-württembergische Kfz-Gewerbe fordert nun, diesen Weg konsequent weiterzuverfolgen. Da die Regelung auf europäischen Vorgaben basiert, müsse eine grundlegende Entschärfung der Haftungsregelungen in Brüssel erfolgen, hieß es. Sollte die EU entsprechende Spielräume schaffen, erwartet der Verband anschließend eine Anpassung des deutschen Kaufrechts.