Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt den Beschluss zur Einführung der Halterhaftung für E-Scooter. Ziel ist es, die Rechte von Unfallgeschädigten zu stärken und bestehende Lücken im Haftungsrecht zu schließen.
Die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl, erklärt: "Die Unfallzahlen mit E-Scootern sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer."
Sie ergänzt: "Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht." Mit der Neuregelung gelte künftig auch für E-Scooter die Halterhaftung. "Auch der Halter, also in vielen Fällen der Mietroller-Anbieter, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Denn wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch die Verantwortung für die damit verbundenen Risiken tragen", so Hierl. Abschließend betont sie: "Diese Neuregelung stärkt die Rechte der Geschädigten und sorgt für mehr Fairness im Straßenverkehr."
Der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Sebastian Steineke, erklärt: "Mit dem gestrigen Beschluss schließen wir eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit."
E-Scooter: Fairer Ausgleich zwischen Geschädigten und Halter
Weiter führt Steineke aus: "E-Scooter gehören heute zum Straßenbild. Deshalb müssen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dieser Entwicklung Schritt halten. Mit der Einbeziehung in die Halterhaftung stellen wir E-Scooter haftungsrechtlich anderen Kraftfahrzeugen gleich."
Zum parlamentarischen Verfahren sagt er: "Im parlamentarischen Verfahren haben wir offene Fragen intensiv geprüft. Insbesondere beim Versicherungsschutz konnten bestehende Bedenken ausgeräumt werden."
Abschließend erklärt Steineke: "Das Gesetz schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Geschädigten und den berechtigten Belangen der Halter. Es verbessert den Opferschutz, ohne die bewährten Grundsätze des Straßenverkehrshaftungsrechts zu verändern."