Energiekennzeichnung: ZDK für praxisnahe Regeln im Kfz-Handel

29.09.2025 15:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
ZDK-Meisterschild
Energieverbrauchskennzeichnung soll wirken, fordert der ZDK – und mahnt: Gesetze müssen für den Autohausalltag praxistauglich sein.
© Foto: ProMotor

Das Kfz-Gewerbe fordert beim neuen Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz klare Definitionen, weniger Papierkram und eine Ausrichtung am Alltag von Händlern und Werkstätten.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat beim Bundeswirtschaftsministerium eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Energieverbrauchskennzeichnung und des Ökodesigns (EnVKG) eingereicht. Im Fokus steht die Forderung nach "praxisgerechten, verständlichen und bürokratiearmen" Regelungen, die sich am Alltag von Kfz-Betrieben orientieren. Der ZDK warnt davor, Händler mit Aufgaben zu belasten, die sie nicht selbst beeinflussen können, und spricht sich gegen die Ausweitung der Händlerpflichten aus.

"Im Interesse von Verbrauchern, Umwelt und Mittelstand brauchen wir klare und verständliche Regeln, die auch im Werkstattalltag funktionieren – sonst bleibt die Wirkung des Gesetzes auf der Strecke", erklärte ZDK-Präsident Thomas Peckruhn am Montag. "Wer die Ziele von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung erreichen will, darf die Betriebe nicht mit praxisferner Bürokratie überfrachten."

Die Verbandsspitze fordert zudem eindeutige Definitionen zentraler Begriffe wie "visuell wahrnehmbare Werbung", "Händler" und "Anbieten", um Rechtsunsicherheit und Abmahnrisiken zu vermeiden. Kurzfristige Fahrzeugüberlassungen, etwa Werkstattersatzwagen, sollen nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. Darüber hinaus kritisiert der ZDK die geplante Duldungspflicht im Rahmen der Marktüberwachung, insbesondere beim Einsatz von Software und KünstIicher Intelligenz (KI), und mahnt eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Kontrollbefugnisse an.

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Der Gesetzentwurf des BMWE dient der nationalen Umsetzung neuer EU-Vorgaben, basierend auf den Verordnungen 2024/1781 und 2017/1369. Ziel ist es, Produkte nachhaltiger zu gestalten, transparenter zu kennzeichnen und energieeffiziente Kaufentscheidungen zu fördern. Gleichzeitig sollen der europäische Rechtsrahmen und die Vorgaben an aktuelle technologische Entwicklungen angepasst werden.


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