Wie schnell ein Brand in einer Kfz-Werkstatt hohe Schäden verursachen kann, zeigen mehrere aktuelle Fälle. In Westhausen im Ostalbkreis geriet Mitte Juni eine Kfz-Werkstatt in Vollbrand, nachdem zuvor offenbar ein Auto Feuer gefangen hatte. Laut Polizei griffen die Flammen vom Fahrzeug auf das Gebäude über, die genaue Ursache war zunächst unklar. Auch in Mehedorf bei Bremervörde wurde Anfang Juni eine Autowerkstatt durch einen Brand vollständig zerstört. Der Schaden wurde nach Polizeiangaben auf rund 800.000 Euro geschätzt, etwa 300 Feuerwehrkräfte waren im Einsatz. In Füssen entstand Ende Mai beim Brand eines Kfz-Betriebs ein Schaden von mehr als einer Million Euro. Verletzt wurde niemand.
Die Fälle machen deutlich: Für Kfz-Betriebe ist Brandschutz kein theoretisches Thema. In Werkstätten kommen Fahrzeuge, Reifen, Kraftstoffe, Öle, Lacke, Lösemittel und Arbeiten mit Funkenflug auf engem Raum zusammen. Umso wichtiger ist es, Brand- und Explosionsgefahren regelmäßig zu bewerten und die Schutzmaßnahmen an die tatsächlichen Abläufe im Betrieb anzupassen.
Warum Kfz-Werkstätten besonders gefährdet sind
Kfz-Werkstätten sind beim Brandschutz besonders gefordert. Die Brandschutz-Zentrale weist darauf hin, dass dort viele leicht brennbare Materialien vorkommen und gleichzeitig Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen Wärme oder Funken entstehen können. Für Inhaber bedeutet das: Entscheidend ist nicht nur, dass Feuerlöscher vorhanden sind. Brandschutz muss zum Werkstattalltag passen – etwa zu Arbeiten am Kraftstoffsystem, Schweiß- und Trennarbeiten, Reifenlagerung, Gefahrstoffen, Lacken, Lösemitteln sowie gegebenenfalls Hochvolt- und Batterieservice.
Brand- und Explosionsgefahren beurteilen
Ein zentraler Ansatzpunkt ist die Bewertung der Brand- und Explosionsgefahren an den Arbeitsplätzen. TÜV SÜD nennt für Autohäuser und Werkstätten ausdrücklich die "Ermittlung und Beurteilung von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen" als Bestandteil der Brandschutzbetreuung. Dazu gehört auch die Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Stoffe.
Für Kfz-Werkstätten heißt das: Betriebe sollten systematisch prüfen, wo Zündquellen entstehen und wo brennbare Stoffe vorhanden sind. Typische Beispiele sind Schleif-, Trenn- und Schweißarbeiten, Tätigkeiten am Kraftstoffsystem, Lackier- und Reinigungsbereiche sowie Lagerplätze für Öle, Lacke, Lösemittel, Gase oder Reifen.
Gefährdungsbeurteilung auf Werkstattpraxis zuschneiden
Die BGHM führt im "Musterbetrieb Kfz-Instandhaltung" zahlreiche Arbeitsbereiche auf, die für Werkstätten relevant sind. Dazu zählen unter anderem Autogenschweißen und Brennschneiden, Batterieservice, Elektroschweißen, Entfetten und Reinigung, Hochvoltsysteme, Karosserieinstandsetzung, Kraftstoffsystem, Lack- und Lösemittellager, Lagerung von Gefahrstoffen, Spachteln und Schleifen sowie Winkelschleifer. Daraus ergibt sich ein klarer Praxischeck: Die Gefährdungsbeurteilung sollte nicht allgemein gehalten sein, sondern die tatsächlichen Tätigkeiten im Betrieb abbilden. Wer etwa Karosseriearbeiten, Lackierarbeiten, Arbeiten am Kraftstoffsystem oder Hochvolt-Service anbietet, muss diese Bereiche auch beim Brandschutz berücksichtigen.
Besonders wichtig ist die Trennung von brennbaren Stoffen und Zündquellen. Die Brandschutz-Zentrale nennt für Kfz-Werkstätten unter anderem die funktionale Trennung von Gefahrstoffen und Zündquellen wie Schleifmaschinen, Benzin oder heißen Katalysatoren. Ist eine räumliche Trennung nicht möglich, können Gefahrstoffcontainer eine Alternative sein.
Im Werkstattalltag bedeutet das: Reifen, Kartonagen, ölhaltige Lappen, Lacke, Lösemittel, Kraftstoffe und andere Brandlasten sollten nicht neben Arbeitsplätzen mit Funkenflug oder heißen Oberflächen gelagert werden. Vor Schleif-, Trenn- und Schweißarbeiten sollte der Arbeitsbereich auf brennbare Materialien kontrolliert werden.
Gefahrstoffe sicher lagern
Auch die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten und Gase gehört auf die Prüfliste. TÜV SÜD verweist bei Autohäusern und Werkstätten auf die Prüfung der Lagerung sowie der entsprechenden Lagereinrichtungen. Die BGHM nennt im Musterbetrieb Kfz-Instandhaltung unter anderem das Kraftstoffsystem, das Lack- und Lösemittellager, die Lagerung von Gefahrstoffen sowie den Umgang mit Gefahrstoffen als eigene Bereiche.
Werkstätten sollten daher regelmäßig kontrollieren, ob alles korrekt gelagert wird. Wichtig sind geeignete Behälter, klare Lagerbereiche und möglichst geringe Mengen am Arbeitsplatz. Ausgelaufene Betriebsstoffe sollten sofort aufgenommen und fachgerecht entsorgt werden. Zudem sollten Gefahrstoffe richtig gekennzeichnet sein, Betriebsanweisungen vorliegen und Beschäftigte im sicheren Umgang mit den Stoffen unterwiesen werden.
Feuerlöscher und Löschmittel
TÜV SÜD verweist außerdem auf die Beratung zur Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl geeigneter Löschmittel. Für Kfz-Werkstätten ist das besonders relevant, weil dort unterschiedliche Brandrisiken zusammenkommen: feste Stoffe wie Reifen, Papier oder Kunststoff ebenso wie flüssige oder flüssig werdende Stoffe. Betriebe sollten deshalb prüfen, ob die vorhandenen Feuerlöscher zu den tatsächlichen Risiken passen, gut erreichbar sind und regelmäßig geprüft werden.
Brandschutzorganisation regelmäßig überprüfen
Brandschutz endet nicht bei der Technik. TÜV SÜD nennt auch die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung, interne Brandschutzbegehungen sowie die Aus- und Fortbildung von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern. Für Werkstätten ist das ein sinnvoller Anlass, die eigene Organisation zu überprüfen: Sind Fluchtwege frei? Sind Feuerlöscher sichtbar und zugänglich? Wissen die Beschäftigten, wie sie sich bei einem Fahrzeug- oder Werkstattbrand verhalten sollen? Gibt es klare Abläufe für Alarmierung, Räumung und Einweisung der Feuerwehr?