Die Sicherheit bei der Druckluftversorgung in der Kfz-Werkstatt hat absolute Priorität im Arbeitsalltag. "Druckluftanlagen arbeiten unter hohem Druck, was zu einer ständigen Gefahr für Menschen und Maschinen führen kann", sagt Dirk Höschle, Experte für Druckluftsicherheit und Leiter der Riegler Akademie bei der Firma Riegler Druckluft und Pneumatik in Bad Urach.
"Aus diesem Grund müssen Druckluftanlagen ordnungsgemäß installiert, gewartet und genutzt werden." Um dies zu gewährleisten, muss der Werkstattbetreiber (Arbeitgeber) folgende Aufgaben immer wieder selbst durchführen oder beauftragen: Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung, Festlegung der Prüfintervalle, Prüfung der Druckluftbehälter vor Inbetriebnahme und die Gefährdungsbeurteilung der Druckluftstation. Alternativ kann ein zertifizierter Sachverständiger verantwortlich sein, wenn dieser vom Arbeitgeber beauftragt wurde. Hierbei kann es sich um externe Dienstleister oder um speziell geschulte interne Mitarbeiter (Sicherheitsbeauftragte) handeln.
Vorgaben und Vorschriften
Die rechtlichen Anforderungen für den Betrieb von Druckluftanlagen sind durch Normen und gesetzliche Regelungen festgelegt. In Deutschland ist hier vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Abschnitt 4, "Druckanlagen", von Bedeutung. Diese Regelung schreibt vor, dass Druckluftanlagen in regelmäßigen Abständen geprüft und gewartet werden müssen. Insbesondere die Druck-behälter und Rohrleitungen müssen entsprechend den Vorgaben der BetrSichV auf ihre Sicherheit hin überprüft werden. Eine regelmäßige Prüfung durch sachkundige Personen ist hier Pflicht.
Außerdem gelten spezifische Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. Beides beinhaltet Vorgaben für Arbeitgeber, wie Lärmvorgaben und UVV-Maßnahmen, sowie allgemeine Grundsätze zur Vermeidung von Gefährdungen.
Nicht ohne Schulung
Für den sicheren Betrieb müssen Druckluftsysteme regelmäßig auf Leckagen, Korrosion und Abnutzung überprüft werden. Besonders kritische Bauteile sind die Kompressoren, Sicherheitsventile, Druckluftbehälter und Verbindungs- und Versorgungsleitungen. Besondere Aufmerksamkeit erfordert der Umgang mit Druckluftwerkzeugen. Wie bei allen Werkzeugen muss vor jeder Nutzung auch das pneumatische Werkzeug auf Beschädigungen oder funktionale Unregelmäßigkeiten überprüft werden.
Das gilt besonders auch für Zubehör wie Schläuche, Kupplungen und andere Komponenten. "Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, dürfen pneumatische Werkzeuge nur mit den ihnen vorgeschriebenen Betriebsdrücken betrieben werden", so Dirk Höschle. "Überdruck kann zu Überbelastungen und damit zu Defekten und Unfällen führen." Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang ist daher, dass alle Mitarbeiter in der richtigen Handhabung von pneumatischen Werkzeugen von einer befähigten Person geschult werden. Insbesondere das Arbeiten mit Schlagschraubern und Schleif- und Strahlwerkzeugen erfordert besondere Schulungen und Sorgfalt.
Darüber hinaus empfiehlt er, generell an den Druckluftentnahmestellen eine sogenannte Wartungseinheit zu installieren. Diese besteht aus einem Filter inklusive einem Wasserabscheider und einem Druckminderer, alternativ kann auch ein Filterdruckregler verbaut werden, der beide Funktionen in einem Gerät vereint. Der Anwender kann an dieser nach Bedarf beziehungsweise Vorgabe den Druck für das Werkzeug einstellen. Eine Abschließfunktion verhindert zudem, dass fehlerhafte Einstellungen durch nicht befähigte Personen vorgenommen werden.
Daneben gibt es aber auch Druckminderer, die direkt an das entsprechende Werkzeug geschraubt werden. Sie sind werksseitig auf einen speziellen Druck fest eingestellt und sorgen so dafür, dass das daran angeschlossene Werkzeug nur mit dem zulässigen Druck betrieben wird. Durch diese Maßnahmen wird das Unfallrisiko gesenkt, Energie eingespart und die Standzeit der Werkzeuge deutlich erhöht.
- Ausgabe 11/2025 Seite 030 (682.6 KB, PDF)