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ZDK begrüßt 100-Prozent-Haftungsfreistellung: KfW-Schnellkredite für den Mittelstand

07.04.2020 08:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
ZDK begrüßt 100-Prozent-Haftungsfreistellung: KfW-Schnellkredite für den Mittelstand
Kleine und mittlere Betriebe sollen unter Bedingungen ohne Risikoprüfung und bei kompletter Staatshaftung Kredite von bis zu 800.000 Euro erhalten können.
© Foto: picture alliance / dpa

Viele Unternehmen beklagen, dass ihre Hausbanken in der Corona-Krise die KfW-Nothilfen nicht an sie weiterreichen. Die Bundesregierung hat jetzt nachgebessert.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, dem unter der Corona-Krise leidenden Mittelstand kurzfristig mit dem neuen KfW-Programm "Schnellkredit" unter die Arme greifen zu wollen. "Das ist gerade für die mittelständischen Kfz-Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten eine wichtige Erleichterung in den aktuell sehr schwierigen Zeiten", sagte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski in Bonn.

Der Branchenvertreter hob hervor, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nun 100 Prozent des Ausfallrisikos von Krediten für mittelständische Unternehmen übernehme, um langwierige Bonitätsprüfungen durch die Hausbanken zu vermeiden. Somit könne den betroffenen Autohäusern und Kfz-Betrieben jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden, hieß es.

Die staatliche Förderbank KfW hat bislang beim Sonderkreditprogramm bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos getragen. Die übrigen zehn Prozent musste die Hausbank übernehmen. Firmen hatten sich beschwert, dass die Prüfungen der Hausbanken zu aufwendig seien und Kredite nicht vergeben würden, weil Firmen in der derzeitigen Krise nicht kreditwürdig seien. In der vergangenen Woche hatte Karpinski bereits unter anderem die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gefordert.

Die Regierung gab am Montag schließlich bekannt, mit den KfW-Schnellkrediten einen größeren Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Corona-Herausforderungen zu spannen. Das Programm soll nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten. Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen 2019 oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, sollen Darlehen mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell drei Prozent mit Laufzeit zehn Jahre
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
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