Reform der Fahrzeugüberwachung: ZDK begrüßt Linie des EU‑Parlaments

06.05.2026 14:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Hauptuntersuchung TÜV SÜD
Brennpunkt HU: Positiv bewertet der ZDK insbesondere die Entscheidung, keine verpflichtende jährliche Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren einzuführen
© Foto: TÜV SÜD

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat zentrale Entscheidungen zur Reform der Fahrzeugüberwachung getroffen. Der ZDK sieht darin mehr Praxisnähe und Technologieoffenheit, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie für Werkstätten.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die aktuellen Beschlüsse des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der EU‑Vorgaben für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung und technische Straßenkontrollen. Aus Sicht des Kfz‑Gewerbes setzen die Abgeordneten wichtige Akzente in Richtung Praxisnähe, Verbraucherfreundlichkeit und technischer Umsetzbarkeit.

Keine jährliche HU ab 10 Jahre Fahrzeugalter

Positiv bewertet der Verband insbesondere die Entscheidung, keine verpflichtende jährliche Hauptuntersuchung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren einzuführen. Eine generelle Verkürzung der Prüfintervalle sei aus fachlicher Sicht nicht ausreichend begründet. Zudem hätten die Mitgliedstaaten bereits heute die Möglichkeit, bei Bedarf strengere nationale Regelungen vorzusehen.

Zustimmung erhält auch die geplante Anpassung der Prüfkataloge an den technischen Fortschritt. Die Einbeziehung moderner Fahrerassistenzsysteme wie Notbremsassistenten oder Airbags in die regelmäßige Fahrzeugüberwachung sei nach Auffassung des ZDK folgerichtig. Gleiches gelte für zusätzliche Prüfpunkte bei Elektro‑ und Hybridfahrzeugen, die der wachsenden Bedeutung dieser Antriebsarten Rechnung tragen.

Streitpunkt Dokumentationen

Kritisch begleitet der ZDK hingegen geplante zusätzliche Dokumentationspflichten für Werkstätten, insbesondere bei der Erfassung von Kilometerständen. Zwar unterstütze der Verband das Ziel, Tachomanipulationen wirksamer zu bekämpfen. Der bürokratische Aufwand für kleine und mittlere Betriebe müsse jedoch begrenzt bleiben. Vor diesem Hintergrund bewertet der ZDK die vorgesehene Bagatellgrenze für Reparaturen unter einer Stunde als wichtigen Schritt zur Entlastung.

Als praxisnah bezeichnet der ZDK zudem die geplante Möglichkeit, Hauptuntersuchungen künftig auch vorübergehend in anderen EU‑Mitgliedstaaten durchführen zu können. Davon könnten insbesondere Berufspendler, Langzeitreisende und Fahrzeughalter profitieren, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten.

Bei der Emissionsprüfung unterstützt der ZDK technologieoffene Ansätze. Dass zusätzliche Messungen von Stickoxiden und Partikelanzahl künftig im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen sollen, trage den unterschiedlichen technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen in Europa Rechnung.

Der Verband hatte sich nach eigenen Angaben deutlich gegen eine verpflichtende Stickoxidmessung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ausgesprochen. Es gebe dafür derzeit kein praktikables Prüfverfahren, zudem drohten hohe Investitionskosten für Kfz‑Betriebe. ZDK‑Präsident Thomas Peckruhn sieht darin einen Teilerfolg und fordert die Bundesregierung auf, im weiteren Verfahren auf zusätzliche nationale Verschärfungen zu verzichten.

"Die Beschlüsse zeigen, dass Verkehrssicherheit, Umweltziele und wirtschaftliche Praktikabilität miteinander vereinbar sein müssen", betont der ZDK. Entscheidend sei nun, dass auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren Augenmaß gewahrt bleibe und neue Anforderungen technisch wie organisatorisch umsetzbar seien.


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