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Kältemittel-Streit: Keine Sicherheitswarnung für R-1234yf

20.01.2014 15:21 Uhr
R1234yf
Das JRC der EU-Kommission sieht die KBA-Tests in Teilen als von "ingenieurwissenschaftlichem Forscherdrang" getrieben.
© Foto: asp

Für den mit der Untersuchung des KBA-Tests beauftragten wissenschaftlichen Dienst der EU-Kommission basieren die deutschen Erkenntnisse laut einem Zwischenbericht nicht auf realistischen Unfallszenarien.

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Das im Kältemittelstreit eingeschaltete Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission wird voraussichtlich keine Sicherheitswarnung für die umstrittene Chemikalie R-1234yf herausgeben. Das geht aus einem ersten Berichtsentwurf hervor, der im Internet veröffentlicht wurde. Die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhobene Forderung nach weiteren Untersuchungen dürfte damit nicht erfüllt werden.

Das JRC war von der Kommission mit der Bewertung der im vergangenen Sommer durchgeführten KBA-Tests beauftragt worden (wir berichteten). Im Zwischenbericht werden die Extrem-Tests des KBA, die zu einer Entflammung der umstrittenen Chemikalie führten, als "ingenieurwissenschaftlicher Forscherdrang" bezeichnet, die keinen Einfluss auf die Risikobewertung hätten. Das Testszenario der so genannten "Level 3-Tests" sei nicht auf Basis von realistischen Unfalldaten entwickelt worden.

Zwar kündigt das JRC an, in seinem Abschlussbericht die KBA-Ergebnisse noch mit den Fehlerbaumanalysen des Verbands der Automobilingenieure (SAE) sowie anderen Forschungsberichten vergleichen zu wollen, fraglich ist aber, ob sich die Einschätzung dadurch noch fundamental ändert. Bekanntlich hatte die SAE dem Kältemittel R-1234yf seinen Segen gegeben. Vor dem "final report" des JRC steht allerdings noch ein drittes Expertentreffen Ende der Woche an; erst einige Wochen danach ist eine Veröffentlichung zu erwarten.

Daimler hofft daher noch auf ein anderes Urteil des JRC: "Wir gehen davon aus, dass die Behörde in ihren Abschlussbericht die bereitgestellten Informationen aller Stakeholder einfließen lässt, um eine möglichst objektive Betrachtung zu gewährleisten", erklärte ein Sprecher auf Anfrage von asp-Online.

Neuer Zündstoff?

Neuen Zündstoff könnte das Thema allerdings schon am morgigen Dienstag erhalten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat für diesen Tag die Publikation neuer Testergebnisse angekündigt, die das Verhalten von R-1234yf bei Fahrzeugbränden beleuchten soll, die nicht direkt auf einen Unfall zurückzuführen sind.

Schon im Februar des vergangenen Jahres hatte der Fluorchemiker Prof. Andreas Kornath von der LMU München in einem asp-Interview davor gewarnt, dass der simple Fahrzeugbrand eines mit R-1234yf befüllten Fahrzeugs z.B. in einer Werkstatthalle als "schwerer Chemieunfall" einzustufen wäre . Kältemittelhersteller Honeywell bestreitet dagegen, dass das Kältemittel ein anderes Verhalten bei einem Fahrzeugbrand zeigt als das bisher verwendete R-134a. (ng)

Den Berichtsentwurf des JRC in englischer Sprache finden Sie unten in der Infobox unter "Dateidownload". Eine Chronologie des Kältemittel-Streits finden Sie auf unserer Spezialseite.

Anmerkung 21.1.: Inzwischen ist offenbar die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland konkret in Planung. Mehr dazu hier.

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