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Kältemittel: Fortschritte bei CO2-Klimaanlagen

03.01.2014 13:30 Uhr
Kältemittel: Fortschritte bei CO2-Klimaanlagen
Alternatives Kältemittel: Daimler verbaut erste Prototypen einer mit CO2 betriebenen Klimaanlage
© Foto: picture alliance/dpa

Im Streit um ein möglicherweise brandgefährliches Kühlmittel für Klimaanlagen präsentiert der Autobauer Daimler erste Lösungsansätze. Die Stuttgarter haben nach eigenen Angaben eine Alternative in Betrieb genommen.

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Der Autobauer Daimler meldet bei der Entwicklung von CO2-Klimaanlagen erste Fortschritte. Das Unternehmen habe in mehrere Fahrzeuge erfolgreich Prototypen eines mit CO2 betriebenen Systems eingebaut, sagte ein Sprecher am Freitag in Stuttgart. Die "Frankfurter Rundschau" hatte zuvor darüber berichtet. Demnach testen die Stuttgarter die Kühlaggregate derzeit in verschiedenen Baureihen.

CO2-Klimaanlagen sind für Daimler wichtig, weil der Autobauer sich wegen Sicherheitsbedenken weigert, das neue Kühlmittel R-1234yf zu verwenden. Die alte Substanz darf in der EU jedoch spätestens ab 2017 nicht mehr in Neuwagen eingesetzt werden. Mit den CO2-Klimaanlagen will Daimler daher bis 2017 eine Alternative haben.

Da Daimler bei internen Tests mit R-1234yf Brandgefahr festgestellt hatte, blockiert der Konzern das neue Kältemittel (wir berichteten). Die EU-Kommission in Brüssel muss noch grundsätzlich beurteilen, ob es eine Gefahr darstellt.

Unter Beobachtung

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) war zuvor bei eigenen Tests zu keinem abschließenden Urteil gekommen und hatte die EU aufgerufen, nach Lösungen zu suchen. Dem KBA zufolge können sich in Extremsituationen zwar Flammen im Motorraum bilden. Im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes bestehe jedoch keine ernste Gefahr.

Die Branche verfolgt die Entwicklungen aufmerksam. Andere Autoriesen wie Toyota haben angekündigt, vorerst nicht auf das neue Mittel zu vertrauen. Die Mehrheit der Anbieter kann - wie auch Daimler - dank alter Typgenehmigungen noch die alte Substanz verwenden. (dpa)

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KOMMENTARE


Mike L.

12.01.2014 - 18:02 Uhr

Die EU schreibt R1234yf NICHT vor, sondern es werden Kältemittel mit GWP-Wert größer 150 verboten.


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