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Abgasnorm Euro 7: EU-Parlament gibt grünes Licht

14.03.2024 11:30 Uhr | Lesezeit: 4 min
Fahrzeuge stauen sich auf der Berliner Stadtautobahn A100
Das EU-Parlament hat am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für die neue Abgasnorm Euro 7 abgestimmt.
© Foto: picture alliance / Robert Schlesinger

Die neue Euro 7-Norm soll von Fahrzeugen verursachte Schadstoffe strenger regulieren. Jetzt hat das Länderparlament dem Vorhaben mit großer Mehrheit zugestimmt. Der ZDK sieht den Beschluss grundsätzlich positiv.

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Autos, Busse und Lastwagen sollen in der Europäischen Union (EU) in Zukunft strengere Schadstoffgrenzwerte einhalten. Das EU-Parlament stimmte am Mittwoch in Straßburg mit einer Mehrheit für die neue Abgasnorm Euro 7. Damit werden erstmals auch Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb eingeführt (wir berichteten). Mit den neuen Regeln sollen von Fahrzeugen verursachte Schadstoffe strenger als bislang reguliert werden.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) bewertet die Annahme von Euro 7 grundsätzlich positiv. "Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Luftqualität in Deutschland, ohne die Anforderungen zu überreizen", sagte ZDK-Präsident Arne Joswig. Die Einführung von Euro 7 werde nicht nur für Verbrennerfahrzeuge, sondern auch für Elektrofahrzeuge eine weitere Qualitätsverbesserung bringen, unter anderem durch erstmalige Standards für die Mindesthaltbarkeit von Batterien.

Künftig werden nach Angaben des Parlaments gesundheitsschädliche Substanzen wie Feinstaub, der durch den Abrieb von Reifen oder Bremsen entsteht, strenger reguliert. Somit werden die Vorschriften auch für Elektroautos und Wasserstofffahrzeuge gelten. Nach Angaben des Parlaments sind zudem Mindestanforderungen an die Lebensdauer der Batterien von Elektro- und Hybridfahrzeugen geplant.

"Ehrgeizig, aber machbar"

Joswig: "Euro 7 ist ehrgeizig, aber machbar." Das Kfz-Gewerbe stehe bereit, die Einhaltung der neuen Standards über den Lebenszyklus zu gewährleisten. Mit der Kompetenz der Branche werde Euro 7 zu weiteren Fortschritten bei der Luftqualität führen und außerdem bei E-Fahrzeugen das Vertrauen der Kunden steigern."

Ein weiterer wichtiger Aspekt für den ZDK ist die Beweislastumkehr für die Hersteller bei der Bewertung der Manipulationssicherheit von Software. Die Neufassung der Regulierung stellt laut Verband sicher, dass Hersteller den Zugang zu Fahrzeugdaten nur unter sehr engen Voraussetzungen einschränken dürfen. Dies bedeutet, dass Reparaturen am Fahrzeug unter Nutzung von Fahrzeugsoftware weiterhin für Werkstätten möglich sind. Die allgemeine Argumentation für eine Technologieabschottung, insbesondere im Namen von Cybersicherheit, gilt nicht mehr alleinig als ausreichend.

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"Durch die neu gefasste Regulierung wird gewährleistet, dass die Hersteller den Zugang zu Fahrzeugdaten nur unter sehr engen Voraussetzungen einschränken dürfen", unterstrich Joswig. Dies gelte nur, wenn begründete Sicherheitsrisiken beim Schutz der Fahrzeugsoftware bestehen würden.

Die Überarbeitung der Grenzwerte geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2022 zurück, der mit Blick auf die Abgasemissionen von Pkw allerdings von Parlament und Ländern deutlich abgeschwächt wurde. Die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagenen Regeln waren weder beim Europaparlament noch bei den EU-Ländern auf große Zustimmung gestoßen.

Umweltpass geplant

Das neue Regelwerk sieht auch vor, dass jedes Fahrzeug mit einem Umweltpass ausgestattet wird, der Informationen wie den Kraftstoff- und Stromverbrauch oder die Lebensdauer der Batterie enthält, wie aus der entsprechenden Mitteilung des Parlaments hervorgeht. Die aktuellen Informationen sollen den Autofahrern über die Bordelektronik im Fahrzeug zugänglich gemacht werden.


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