Fahrzeugvernetzung: Mehr Daten für die Werkstatt

03.09.2026 12:52 Uhr | Lesezeit: 4 min
Fahrzeugdaten
Das vernetzte Fahrzeug ist längst mehr als ein technisches Zukunftsthema.
© Foto: Adobestoch/Home Stock

Mit Inkrafttreten des überarbeiteten Anhangs X und durch den EU Data Act steht fest: Der Zugang zu OBD-Informationen sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen wird für den freien Markt vereinfacht.

Vernetzte Fahrzeuge liefern zunehmend Daten über Zustand, Nutzung und Wartungsbedarf. Für Werkstätten und den automobilen Aftersales eröffnet dies neue Möglichkeiten, von der vorausschauenden Wartung bis zum digitalen Schadenmanagement. Entscheidend ist jedoch nicht die Datenmenge, sondern der konkrete Nutzen für den Kunden. Das vernetzte Fahrzeug ist längst mehr als ein technisches Zukunftsthema. Der bereits seit 2024 geltende EU Data Act regelt zunächst branchenübergreifend die Nutzungsrechte an den durch vernetzte Produkte aller Art erzeugten Daten.

Seit Juni ist die EU-Verordnung 2018/858 für Kraftfahrzeuge gültig, die unter anderem die verpflichtende Bereitstellung von Zugängen zu Reparatur- und Wartungsdaten sowie OBD-Daten regelt. Im Anhang X dieser Verordnung sind die technischen Vorschriften enthalten, wie diese Zugänge vonseiten der Hersteller ausgestaltet sein müssen.

Mit der zunehmenden Digitalisierung und Elektrifizierung verändern sich auch die Anforderungen an Service und Wartung. Fahrzeuge können ihren Zustand kontinuierlich erfassen, Software lässt sich nachträglich aktualisieren und Informationen können zwischen Fahrzeug, Hersteller, Servicebetrieb und weiteren Akteuren ausgetauscht werden. Für den Aftersales ergibt sich daraus eine zentrale Frage: Wie lassen sich diese Daten so nutzen, dass daraus ein echter Mehrwert für Kunden und Betriebe entsteht? Fahrzeugdaten können dazu beitragen, Wartungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und Kunden gezielt anzusprechen. Aus dem klassischen reaktiven Werkstattgeschäft könnte damit zunehmend ein proaktiver Service werden.

Abläufe optimierbar

Ein mögliches Szenario: Das Fahrzeug erkennt einen bevorstehenden Wartungsbedarf, übermittelt die relevanten Informationen und der Kunde erhält rechtzeitig einen Hinweis. Der Werkstattbetrieb kann den Termin besser vorbereiten und benötigte Teile gegebenenfalls bereits disponieren. Für den Kunden bedeutet das weniger Überraschungen und eine bessere Planbarkeit. Für die Werkstatt entsteht die Möglichkeit, Kundenkontakte gezielter zu steuern und die Auslastung zu optimieren.

Connected-Car-Daten können damit einen wichtigen Beitrag leisten, um die Kundenbeziehung über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus hinweg zu stärken. Gerade mit Blick auf die zunehmende Elektrifizierung gewinnt dieser Ansatz an Bedeutung. Der Zustand elektrischer Komponenten und insbesondere der Batterie wird für die Bewertung und den Betrieb von Fahrzeugen immer wichtiger. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus.

Besondere Relevanz kommt in der Neufassung der Verordnung den Diagnoseinformationen zu. Künftig müssen die Hersteller Informationen zu Systemen, Bauteilen, Ausrüstung und Diagnose einschließlich minimaler und maximaler theoretischer Messwerte bereitstellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Informationen über Funktionen und Fähigkeiten, die für die Kalibrierung und Instandsetzung von Advanced Driver Assistance Systems (ADAS), Automated Driving Systems (ADS) sowie Driver Control Assistance Systems (DCAS) und deren zugehörige Komponenten erforderlich sind. Damit reagierte die Kommission auf die technische Entwicklung moderner Fahrzeuge, deren Reparatur ohne präzise Kalibrierungs- und Diagnosedaten zunehmend nicht mehr sachgerecht möglich ist.

Gleichzeitig müssen umfangreichere Informationen zu Software-Updates und Variantencodierungen, Kalibrierwerkzeugen sowie erstmals Informationen zur Diagnose und Reparatur von Antriebsbatterien bereitgestellt werden. Ebenso wichtig für den freien Markt ist die Neufassung der Vorschriften zur Reprogrammierung von Steuergeräten, Variantencodierung und Aktivierung von Ersatzteilen. Diese Vorgänge müssen künftig mit nicht-proprietärer Hardware und ohne Abhängigkeit von einer Herstellerhardware möglich sein.


Wie Flottenmanagementsysteme vom EU Data Act profitieren:

Die DAT-Beteiligungsgesellschaft High-Mobility GmbH stellt Connected-Car-Daten von mittlerweile 29 Marken in einem einheitlichen Format via Schnittstelle zur Verfügung. Zusätzliche Hardware, wie beispielsweise ein OBD-Dongle, wird nicht mehr benötigt. Der Zugriff auf die fahrzeugeigenen Kommunikationssysteme erfolgt auf Basis vertraglicher und datenschutzkonformer Beziehungen zwischen den Automobilherstellern und der High-Mobility GmbH. Die DAT ergänzt zunehmend auch das eigene Produktportfolio mit Live-Fahrzeugdaten, die von der High-Mobility GmbH bereitgestellt werden. So bündelt beispielsweise das Produkt „SilverDAT Connect“ Konfigurationsdaten, Fahrzeugidentifikation, Live-Daten und Werteentwicklung als All-in-One-Werkzeug für Fuhrparkleiter.



Zentraler Zugangspunkt bei VW

Im VW-Konzern ist die Volkswagen Group Info Services AG unter der Leitung von Lasse Schmidt van Hülst die zentrale Schnittstelle für Fahrzeugdaten aus dem Konzern. Er hebt hervor: „Eine Herausforderung sind die Standardisierung von Fahrzeugdaten und Schnittstellen sowie die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Obwohl zahlreiche relevante Fahrzeugdaten technisch bereits vorhanden sind, können sie ohne entsprechende Einwilligungen der Fahrzeugnutzer und geeignete rechtliche Grundlagen nicht uneingeschränkt genutzt werden.“

Die Volkswagen Group Info Services AG stellt Geschäftskunden – darunter Werkstätten, Flottenbetreiber sowie Softwareprovider und Datenplattformen – einen zentralen Zugangspunkt für autorisierte OEM-Daten bereit. Dies geschieht über ein einheitliches System mit nur einem Vertrag und einem Ansprechpartner. Der Zugriff erfolgt über den eigenen Data Hub, der strukturierte Informationen zu mehr als 168 Millionen Fahrzeugen aus dem europäischen Bestand bereitstellt. Pro Fahrzeug stehen über 100 Datenpunkte zur Verfügung, die den gesamten Lebenszyklus abdecken – von der Erstzulassung über den Wiederverkauf bis zur Restverwertung. Aktuell bietet VW elf Datenprodukte an, etwa verbesserte Diagnoseprodukte oder vereinfachte und umfangreichere Identifikationsmöglichkeiten per VIN, aber auch Lösungen für Flotten-, Leasing- und Versicherungsgesellschaften.

Datenanbieter wie die Caruso GmbH begrüßen den EU Data Act. Christian Webel, Director Solutions bei Caruso: „Daraus ergeben sich insbesondere für freie Werkstätten erhebliche Chancen. Mit Einwilligung des Fahrzeughalters können diese künftig auf fahrzeugbezogene Rohdaten zugreifen, etwa auf Informationen zum Kilometerstand, zu Wartungsintervallen, zum Ölstand, zum Bremsenverschleiß oder zu Warnmeldungen. Diese Daten ermöglichen eine frühzeitige Wartungsplanung sowie die Entwicklung proaktiver Serviceangebote.“

Gleichzeitig weist Webel darauf hin, dass zwischen den gesetzlichen Vorgaben und deren praktischer Umsetzung noch erhebliche Unterschiede bestehen. Zwar schreibt der EU Data Act vor, dass die Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden müssen, die konkrete technische Umsetzung bleibt jedoch weitgehend den Fahrzeugherstellern überlassen. Ebenso dürfen diese für die Bereitstellung der Daten eine angemessene Vergütung verlangen („Fair and Reasonable Compensation“). Dies führe laut Webel derzeit dazu, „dass vergleichbare Fahrzeugdaten je nach Hersteller zu sehr unterschiedlichen Kosten angeboten werden, wodurch weiterhin Wettbewerbsunterschiede bestehen“.

Diagnosegeräte betroffen

Die neuen EU-Vorgaben betreffen auch die Hersteller von Diagnosegeräten. Bislang mussten viele Funktionen moderner Fahrzeuge über herstellerspezifische Portale oder proprietäre Lösungen angesteuert werden. Künftig werden Fahrzeughersteller standardisierte Schnittstellen (APIs) bereitstellen müssen, über die Diagnosegeräte auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen können. Dadurch können Mehrmarkensysteme künftig deutlich mehr Funktionen aus einer Hand anbieten.

Gleichzeitig entsteht erheblicher Entwicklungsaufwand. Ab September 2026 können die Hersteller von Mehrmarken-Diagnosegeräten die von den Fahrzeugherstellern bereitgestellten Schnittstellen analysieren und in ihre Plattformen integrieren. Erste Lösungen dürften die Gerätehersteller auf der Automechanika vorstellen.


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