Vernetzte Fahrzeuge liefern zunehmend Daten über Zustand, Nutzung und Wartungsbedarf. Für Werkstätten und den automobilen Aftersales eröffnet dies neue Möglichkeiten, von der vorausschauenden Wartung bis zum digitalen Schadenmanagement. Entscheidend ist jedoch nicht die Datenmenge, sondern der konkrete Nutzen für den Kunden. Das vernetzte Fahrzeug ist längst mehr als ein technisches Zukunftsthema. Der bereits seit 2024 geltende EU Data Act regelt zunächst branchenübergreifend die Nutzungsrechte an den durch vernetzte Produkte aller Art erzeugten Daten.
Seit Juni ist die EU-Verordnung 2018/858 für Kraftfahrzeuge gültig, die unter anderem die verpflichtende Bereitstellung von Zugängen zu Reparatur- und Wartungsdaten sowie OBD-Daten regelt. Im Anhang X dieser Verordnung sind die technischen Vorschriften enthalten, wie diese Zugänge vonseiten der Hersteller ausgestaltet sein müssen.
Mit der zunehmenden Digitalisierung und Elektrifizierung verändern sich auch die Anforderungen an Service und Wartung. Fahrzeuge können ihren Zustand kontinuierlich erfassen, Software lässt sich nachträglich aktualisieren und Informationen können zwischen Fahrzeug, Hersteller, Servicebetrieb und weiteren Akteuren ausgetauscht werden. Für den Aftersales ergibt sich daraus eine zentrale Frage: Wie lassen sich diese Daten so nutzen, dass daraus ein echter Mehrwert für Kunden und Betriebe entsteht? Fahrzeugdaten können dazu beitragen, Wartungsbedarfe frühzeitig zu erkennen und Kunden gezielt anzusprechen. Aus dem klassischen reaktiven Werkstattgeschäft könnte damit zunehmend ein proaktiver Service werden.
Abläufe optimierbar
Ein mögliches Szenario: Das Fahrzeug erkennt einen bevorstehenden Wartungsbedarf, übermittelt die relevanten Informationen und der Kunde erhält rechtzeitig einen Hinweis. Der Werkstattbetrieb kann den Termin besser vorbereiten und benötigte Teile gegebenenfalls bereits disponieren. Für den Kunden bedeutet das weniger Überraschungen und eine bessere Planbarkeit. Für die Werkstatt entsteht die Möglichkeit, Kundenkontakte gezielter zu steuern und die Auslastung zu optimieren.
Connected-Car-Daten können damit einen wichtigen Beitrag leisten, um die Kundenbeziehung über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus hinweg zu stärken. Gerade mit Blick auf die zunehmende Elektrifizierung gewinnt dieser Ansatz an Bedeutung. Der Zustand elektrischer Komponenten und insbesondere der Batterie wird für die Bewertung und den Betrieb von Fahrzeugen immer wichtiger. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Dokumentation und Nachverfolgbarkeit über den gesamten Lebenszyklus.
Besondere Relevanz kommt in der Neufassung der Verordnung den Diagnoseinformationen zu. Künftig müssen die Hersteller Informationen zu Systemen, Bauteilen, Ausrüstung und Diagnose einschließlich minimaler und maximaler theoretischer Messwerte bereitstellen. Dies gilt ausdrücklich auch für Informationen über Funktionen und Fähigkeiten, die für die Kalibrierung und Instandsetzung von Advanced Driver Assistance Systems (ADAS), Automated Driving Systems (ADS) sowie Driver Control Assistance Systems (DCAS) und deren zugehörige Komponenten erforderlich sind. Damit reagierte die Kommission auf die technische Entwicklung moderner Fahrzeuge, deren Reparatur ohne präzise Kalibrierungs- und Diagnosedaten zunehmend nicht mehr sachgerecht möglich ist.
Gleichzeitig müssen umfangreichere Informationen zu Software-Updates und Variantencodierungen, Kalibrierwerkzeugen sowie erstmals Informationen zur Diagnose und Reparatur von Antriebsbatterien bereitgestellt werden. Ebenso wichtig für den freien Markt ist die Neufassung der Vorschriften zur Reprogrammierung von Steuergeräten, Variantencodierung und Aktivierung von Ersatzteilen. Diese Vorgänge müssen künftig mit nicht-proprietärer Hardware und ohne Abhängigkeit von einer Herstellerhardware möglich sein.