Der Zugang zu Fahrzeugdaten wird für Werkstätten in Europa neu geregelt. Mit dem Inkrafttreten des europäischen Rechtsrahmens Ende Juni beginnt für freie und markengebundene Betriebe eine entscheidende Phase. Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg begrüßt die neuen Vorgaben grundsätzlich, warnt jedoch in einer aktuellen Mitteilung vor Hürden bei der praktischen Umsetzung.
Ab dem 23. September müssen Fahrzeughersteller erste Programmierschnittstellen bereitstellen. Bis Mitte 2028 sollen schrittweise weitere Zugänge für Diagnose, Wartung und softwarebezogene Arbeiten folgen.
Funktionierende Lösungen statt neuer Barrieren
Für die Werkstätten geht es dabei um nichts weniger als ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit. Verbandspräsident Michael Ziegler mahnt daher eine konsequente Umsetzung an: "Ohne Daten keine Diagnose, ohne Diagnose keine Reparatur, ohne Reparatur keine freie Werkstattwahl. Der neue Rechtsrahmen ist ein echter Fortschritt. Aber Rechtstexte reparieren kein Auto. Jetzt müssen die Hersteller liefern. Schnittstellen, die funktionieren, zu Konditionen, die ein mittelständischer Betrieb tragen kann", sagte er am Mittwoch in Stuttgart.
Noch drei offene Flanken
Aus Sicht des Kfz-Gewerbes im Südwesten sind trotz der neuen Verordnung wesentliche Fragen noch ungeklärt. Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß nennt dabei drei zentrale Handlungsfelder: "Erstens darf die Cybersicherheit nicht zum Vorwand werden, den Datenzugang durch die Hintertür wieder zu verengen. Sicherheit und fairer Zugang schließen sich nicht aus, das beweist das SERMI-Verfahren. Zweitens muss die digitale Anlernung unabhängiger Ersatzteile möglich sein, sonst entscheidet künftig der Hersteller, welches Teil verbaut werden darf. Und drittens braucht der Kfz-Sektor auch nach 2028 eigene Wettbewerbsregeln. Die EU-Kommission hat der Kfz-GVO gerade erst bescheinigt, dass sie sich bewährt hat. Dann ist ihre Verlängerung über 2028 hinaus der folgerichtige Schritt."
Was der europäische Stufenplan vorsieht
Die neue Verordnung ergänzt das europäische Typgenehmigungsrecht und soll den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen erstmals detailliert regeln. Fahrzeughersteller werden verpflichtet, freien und markengebundenen Werkstätten wichtige Informationen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem Diagnose- und Wartungsdaten, Informationen zur Ersatzteilzuordnung sowie Möglichkeiten zur Programmierung und Neukonfiguration von Steuergeräten .
Die Umsetzung erfolgt schrittweise. Während erste Anforderungen bereits im September greifen, wird der vollständige Umfang der Regelungen erst bis Mitte 2028 wirksam (Alle Infos zum Anhang X zur Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858).
SERMI zeigt Herausforderungen im Werkstattalltag
Wie komplex die praktische Umsetzung ausfallen kann, zeigt aus Sicht des Kfz-Gewerbes das europäische Sicherheitszertifizierungssystem SERMI. Seit April benötigen Werkstätten etwa bei Marken des Volkswagen-Konzerns für bestimmte sicherheitsrelevante Arbeiten eine entsprechende Zertifizierung. Der Landesverband bewertet das Verfahren grundsätzlich positiv, verweist jedoch auf zusätzlichen Aufwand, Registrierungsprozesse und Kosten für die Betriebe.
Wettbewerb und Verbraucher im Fokus
Hinter der Debatte um Fahrzeugdaten steht nicht zuletzt die Frage nach dem Wettbewerb im Reparaturmarkt. Nur wenn freie Werkstätten denselben Zugang zu Informationen erhalten wie die Herstellerorganisationen, können Kunden weiterhin zwischen verschiedenen Anbietern wählen.
Die Branchenvertreter kündigten an, die Einführung der neuen Regelungen eng zu begleiten und mögliche Verstöße gegenüber den zuständigen Behörden zu thematisieren.