asp-Werkstattclub in Berlin: Wie Betriebe jetzt die richtigen Weichen stellen

12.10.2026 15:43 Uhr | Lesezeit: 4 min
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Beim Berliner asp-Werkstattclub powered by TÜV SÜD lieferten Experten einen Fahrplan für die betriebliche Zukunft.
©Foto: TÜV SÜD/Michael Bolay

Beim asp-Werkstattclub powered by TÜV SÜD in der Classic Remise Berlin wurde erneut viel Wissen aus der Praxis für die Praxis vermittelt. Neben dem zentralen Thema Schadenabwicklung ging es um die Zukunftsfähigkeit freier Werkstattbetriebe.

Über 70 Teilnehmer waren in der vergangenen Woche der Einladung von asp und TÜV SÜD zum "asp-Werkstattclub powered by TÜV SÜD" in die Berliner Classic Remise gefolgt. Der Werkstattclub stand unter dem Motto: "Jetzt die richtigen Knöpfe drücken – so richten Sie Ihr Werkstattgeschäft für die Zukunft aus." Offenbar ein Slogan, der für reges Interesse sorgt, stehen doch viele Betriebe vor neuen Herausforderungen. 

Werkstätten müssen sich auf Hochvolttechnik, Software-Updates, neue Sensorik und digitale Fehlerdiagnosen einstellen und gleichzeitig das heutige Kerngeschäft professionell betreiben. Absehbar werden Elektromobilität, digitale Assistenzsysteme, vernetzte Steuergeräte und neue Diagnoseanforderungen den Werkstattalltag grundlegend verändern.

Aus der Praxis für die Praxis 

Wie gehen Betriebe mit den Herausforderungen um? Einen Blick in die eigene Praxis gewährten Gunnar Rode, Inhaber des Betriebs Auto-ABS in Ludwigsfelde, und Bernd Zahl, Inhaber der Automeister-Werkstatt Auto Zahl in Joachimsthal nordöstlich der Bundeshauptstadt. Beim Praxistalk wurden sie von Thomas Plieske, Gebietsleiter von TÜV SÜD Berlin/Brandenburg, unterstützt. 

Zahl nannte als wichtigste Stellhebel die permanente Weiterbildung der eigenen Mitarbeiter und die Fähigkeiten zur Diagnose. Hier verlässt er sich nicht nur auf seinen Bosch-Tester, sondern hat für Volumenmodelle auch in Originaltester investiert. ADAS-Kalibrierung hält er mittlerweile für unverzichtbar: "Wir arbeiten mit den Bosch-Tafeln und verwenden das Kalibriergerät von Bosch. Diese Dienstleistung bieten wir auch für andere Kfz-Werkstätten an", verriet Zahl. 

Rode sieht das ähnlich und hat ebenfalls verschiedene Diagnosetester im Einsatz. ADAS-Kalibrierungen kann sein Betrieb ebenfalls durchführen – soweit die Platzvorgaben erfüllt werden können: "Auch bei uns kommen die Kollegen aus der Region vorbei und lassen die Kalibrierung durchführen. Das ist ja unter anderem nach dem Scheibentausch wichtig."

Rode bietet die Kalibrierung seit ungefähr zwei Jahren im eigenen Betrieb an. Angeschafft hat er Kalibriertafeln jener Marken, die in seinem Einzugsgebiet bevorzugt vorkommen. "Wir nutzen auch die Möglichkeit, Tafeln zu mieten, wenn wir sie nicht im Haus haben", erklärte der Unternehmer. 


asp-Werkstattclub in Berlin (Oktober 2026)

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Partnerschaften zwischen Werkstätten mit unterschiedlichen Kompetenzen sieht auch Plieske als Erfolgsfaktor für freie Werkstattbetriebe: "Wir sehen, dass eine enge Kooperation unter den Betrieben am Ende für alle gut ist. So können kleinere freie Werkstätten erfolgreich Schadenabwicklung betreiben, auch wenn sie nicht selbst die notwendigen Karosserie- und Lackierarbeiten durchführen können. Wichtig ist nur, dass der Kunde alles aus einer Hand bekommt und am Ende einen Ansprechpartner hat." 

Einen Rundumschlag in Sachen Zukunftsfähigkeit lieferte Carsten Komann, Technischer Produkttrainer bei Bosch. Komann ist vielen aus dem Videokanal der Bosch-Werkstattwelt bekannt, wo er regelmäßig Technikwissen vermittelt. In seiner Präsentation gab er handfeste Ratschläge, wie Werkstätten sich auf die neuen Herausforderungen durch Elektromobilität und softwaredefinierte Fahrzeuge vorbereiten können. 

Seine wichtigste Botschaft: "Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter! Das Know-how ist für mich der entscheidende Punkt, um auch noch in Zukunft up to date zu sein."

Mehrmarkentester reicht nicht 

Die Zukunftsfähigkeit einer Werkstatt bemesse sich jedoch nicht nur am Know-how der Mitarbeiter, sondern erfordere auch ein Mindestmaß an Investitionen in das passende Equipment, ist Komann überzeugt: "Ein einziger Mehrmarkentester reicht heute für eine freie Werkstatt nicht mehr aus", sagte Komann mit Blick auf die weitreichenden Sicherheitsanforderungen der Fahrzeughersteller für bestimmte Reparaturarbeiten.

Immer mehr Bauteile müssen heute über das OE-Portal erst freigeschaltet oder angelernt werden. Als Lösungsansatz empfahl er den Remote-Service, den inzwischen viele Anbieter den Werkstätten zur Verfügung stellen, um genau diese Arbeiten zu ermöglichen. Komann: "Dazu ist die Akkreditierung im Rahmen von SERMA für Kfz-Betriebe dringend notwendig."

Regressforderungen der Versicherer 

Derzeit verschicken Versicherer Regressforderungen an Werkstätten, die einen Haftpflichtschaden repariert haben. Darin fordern die Konzerne einen Teil der beglichenen Schadenssumme zurück, wenn sie der Auffassung sind, dass bestimmte Posten in der Werkstattrechnung nicht gerechtfertigt seien, erläuterte Marcus Kaiser, Rechtsanwalt und CEO der Kanzlei K & K Rechtsanwälte, in seinem Vortrag. 

Kaiser legte den Teilnehmern daher ans Herz, sich auf zwei wichtige Werkzeuge zu besinnen: "Es gibt zwei wirksame Schutzschilde gegen diese Regressforderungen. Das ist zum einen ein wasserdichtes Schadengutachten durch einen Sachverständigen. Der zweite wirksame Schutzschild ist der Werkstattauftrag selbst, sofern er korrekt formuliert ist."

Insbesondere müssten Kfz-Betriebe darauf achten, dass im Auftrag die kompletten Schadennebenkosten aufgeführt sind, aber auch die Stundenverrechnungssätze für Elektronik-, Lack- und Mechanikarbeiten. Interessant: Der BGH hat den Stellenwert eines neutralen Gutachtens gestärkt und bestätigt, dass ein neutraler Gutachter die Schadensprognose am besten für die Werkstatt und den Geschädigten erstellen kann. 

Noch nicht angekommen 

Kaiser erklärte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal den rechtlichen Hintergrund der jüngsten Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Werkstattrisiko. "Obwohl das nun schon zwei Jahre zurückliegt, ist die neue Rechtsauffassung noch nicht im Werkstattalltag angekommen", so der Jurist. "Mit den Entscheidungen zum Werkstatt- und Sachverständigenrisiko wollte der BGH vor allem den Unfallgeschädigten stärken." 

Der Grundsatz, dass der Geschädigte darauf vertrauen darf, dass seine Werkstattrechnung vom Unfallverursacher in voller Höhe erstattet wird, wurde von den Richtern bestätigt und erweitert. Allerdings erfolgt dies bei gleichzeitiger Abtretung möglicher Regressansprüche des Kunden gegen die Werkstatt an die Versicherung. Diese kann ihrerseits Forderungen an die Werkstatt stellen. Kaiser erklärte zudem, warum die bislang übliche Abtretungserklärung besser durch eine Zahlungsanweisung ersetzt werden sollte.


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