Das Bundesverkehrsministerium arbeitet an einer Neufassung der Richtlinie zur Abgasuntersuchung (AU). Kernpunkt der Reform ist die Einführung gesetzlich definierter AU-Solldaten. Sie sollen künftig die bislang genutzten Herstellervorgaben ersetzen. Der Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV-Kfz) sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz, Rechtssicherheit und geringeren Kosten.
Nach den aktuellen Planungen sollen künftig einheitliche Solldaten die Grundlage für die Durchführung der Abgasuntersuchung bilden. Bislang greifen AU-Prüfer dafür auf Vorgaben der jeweiligen Fahrzeughersteller zurück.
Der BIV-Kfz bewertet die geplante Umstellung positiv. "Einheitliche Solldaten schaffen eine transparente und für alle AU-Prüfer nachvollziehbare Grundlage", heißt es dazu in einer aktuellen Stellungnahme. Gleichzeitig könnte die Abhängigkeit von kostenpflichtigen Herstellerdatenbanken entfallen. Vor allem kleine und mittelständische AU-Betriebe versprechen sich davon eine spürbare Entlastung bei Aufwand und Kosten.
Veröffentlichung für Ende 2026 geplant
Nach derzeitigem Stand soll die neue AU-Richtlinie im vierten Quartal 2026 im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Im Januar 2027 ist zudem ein Feldtest des neuen Geräteleitfadens in der Software-Version 7 vorgesehen.
Wann die neuen Vorgaben tatsächlich verbindlich Anwendung finden, hängt vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Richtlinie ab. Eine verpflichtende Umrüstung auf die Software-Version 7 ist nach aktuellem Planungsstand nicht vorgesehen. Die bisherigen Geräteleitfäden sollen für bestimmte Fahrzeugtypen und Untersuchungsverfahren weiterhin genutzt werden können.
Diskussion um zusätzliche Abgasmessungen
Parallel dazu wird auf europäischer Ebene über weitere Prüfverfahren diskutiert. Dabei geht es laut BIV-Kfz insbesondere um zusätzliche Messungen von Partikelanzahl (PN) und Stickoxiden (NOx). Diese Verfahren sind jedoch nicht Bestandteil der aktuell vorgesehenen nationalen Neufassung der AU-Richtlinie.
Sollte die EU künftig entsprechende Vorgaben beschließen, könnten anerkannte AU-Betriebe zusätzliche technische Ausstattung benötigen. Der Verband fordert deshalb praxisgerechte Anforderungen und ausreichend lange Übergangsfristen. Darüber hinaus spricht sich das Kfz-Handwerk gegen unverhältnismäßige Belastungen für die Betriebe aus.