Leitfaden 7 kommt frühestens 2027: Neue AU-Richtlinie verzögert sich

17.10.2025 09:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abgasuntersuchung
Der ASA-Verband kündigt den Start der neuen AU-Richtlinie für 2027 an.
© Foto: PorMotor/T.Volz

Die Abgasuntersuchung (AU) wird grundlegend überarbeitet. Nach Angaben des ASA-Verbandes treten die neue AU-Richtlinie und der überarbeitete Geräteleitfaden 7 frühestens am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die aktuellen Vorgaben des Leitfadens 6 weiter.

Die geplante Überarbeitung der Abgasuntersuchung (AU) und des dazugehörigen Geräteleitfadens verzögert sich. Wie der ASA-Verband mitteilt, werden die geänderte AU-Richtlinie und der neue Leitfaden 7 voraussichtlich erst zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. „Die Emissionsprüfungen leisten einen wesentlichen Beitrag zum technischen Umweltschutz der Fahrzeugbestandsflotte“, erklärt Harald Hahn, Vorsitzender des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. Fahrzeugentwicklungen und neue Emissionsregelungen machten es notwendig, die Prüfverfahren regelmäßig an den Stand der Technik anzupassen.

Revisionsklausel löst umfassende Änderungen aus

Die aktuelle AU-Richtlinie enthält eine Revisionsklausel, nach der das Prüfverfahren für die Partikelanzahlmessung (PN) sowie die Grenzwerte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Der seit 1993 bestehende AU-Geräteleitfaden wird im Zuge dieser Revision umfassend überarbeitet. Ziel ist es, die bislang herstellerspezifischen Vorgaben künftig durch gesetzlich definierte AU-Solldaten zu ersetzen – ähnlich wie bereits bei der Partikelanzahlmessung.

Mehr Aufwand als ursprünglich angenommen

Eigentlich sollte die überarbeitete AU-Richtlinie Mitte 2026 in Kraft treten. Der Aufwand für die Anpassung der Prüfabläufe habe sich jedoch als deutlich größer erwiesen als geplant, teilte der Verband mit. Nach aktuellem Stand sei mit der Veröffentlichung der neuen Richtlinie im Verkehrsblatt frühestens Ende des ersten Quartals 2026 zu rechnen. Entsprechend später trete auch der Geräteleitfaden 7 in Kraft.

Leitfaden 6 bleibt maßgeblich

Bis zur Einführung der neuen Vorgaben gilt weiterhin der aktuelle Leitfaden 6. Werkstätten müssen demnach die derzeit gültige AU-Richtlinie inklusive der Hersteller-Vorgaben anwenden. „Aktuell kursierende Informationen, wonach bereits im vierten Quartal 2025 ein neuer Leitfaden gilt und die Herstellervorgaben entfallen, sind sachlich falsch“, stellt Harald Hahn klar. Der neue Leitfaden 7 trete nicht vor Januar 2027 in Kraft.

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