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Recht: Änderungen für Autofahrer in 2023

15.12.2022 08:30 Uhr | Lesezeit: 5 min
Plug-in-Hybride genießen ab 2023 keine Förderung mehr.  
© Foto: Citroën

Reduzierte Förderung von E-Autos, Fristen für Führerscheinumtausch, strengere Crash-Tests, verspätetes 49-Euro-Ticket: Diese und weitere Änderungen kommen im neuen Jahr auf die Autofahrer zu. Ein Überblick.

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Neues Jahr, neue Regeln: Ab 2023 müssen Autofahrer einige wichtige Änderungen beachten. Der ADAC hat die wichtigsten zusammengefasst.

Elektroauto-Kauf: Geringerer Umweltbonus
Ab 1. Januar 2023 soll sich die Förderung nur noch auf Fahrzeuge konzentrieren, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bekommen dann keinen Umweltbonus mehr. Der Bundesanteil zur Förderung elektrischer Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge wird reduziert. Er beträgt für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro ab Januar statt 6.000 Euro nur noch 4.500 Euro, mit Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro statt 5.000 Euro nur noch 3.000 Euro.

Elektrofahrzeuge ab einem Kaufpreis von mehr als 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung. Leasingfahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit unter zwölf Monaten werden nicht mehr gefördert. Ab dem 1. September 2023 soll die Förderung von E-Autos auf Privatpersonen beschränkt werden.

Führerschein-Umtausch: Wer 2023 dran ist
2023 sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch des Führerscheins dran. Wer bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzt, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, kann sich den Weg zum Amt sparen.

THG-Quote: Mit dem E-Auto weiterhin Geld verdienen
Wer ein Elektroauto besitzt, kann seit 2022 beim Handel mit der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eine Prämie von mehreren Hundert Euro im Jahr bekommen. Das gilt auch 2023. Die Halter von Elektrofahrzeugen können sozusagen eingespartes Treibhausgas "verkaufen" an Institutionen und Unternehmen, die es beim Handel mit CO2-Zertifikaten gewinnbringend einsetzen.

Erhöhung der CO2-Bepreisung ausgesetzt
Die im Rahmen der CO2-Abgabe ursprünglich vorgesehene Erhöhung bei Benzin und Dieselkraftstoff ab 1. Januar 2023 wird um ein Jahr verschoben. Der Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid liegt daher im Jahr 2023 weiterhin bei 30 Euro. Ab Anfang 2024 soll dann ein Preis von 35 Euro gelten, was umgerechnet zu einem Aufschlag auf den Liter Benzin bzw. Diesel von rund 1,5 Cent führt. Sprit wird wegen der Energiekrise voraussichtlich auch 2023 teuer bleiben.

Legalisierung von Cannabis: Neue Vorschriften
Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu erwerben und zu besitzen. Einen festen Termin gibt es dafür noch nicht. Das Führen eines Fahrzeugs unter Cannabis-Einfluss bleibt allerdings verboten. Offen ist noch, ob der derzeit geltende Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum angepasst wird. THC zählt zu den psychoaktiven Cannabinoiden.

Zwei Masken im Verbandkasten
Neue Verbandkästen müssen jetzt zusätzlich zwei medizinische Masken enthalten. Der formale Schritt, die Anpassung der Straßenverkehrszulassungsordnung steht noch aus. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums dürfen Verbandkästen nach der neuen Norm aber bereits verwendet werden. Auch alte Verbandkästen (nach DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014) dürfen weiterhin genutzt und müssen nicht ausgetauscht werden. Auch eine Ergänzung mit zwei Masken ist nicht notwendig.


Änderungen 2023 für Autofahrer

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HU-Plakette: Rosa ist dran
Fahrzeuge mit einer rosafarbenen Plakette müssen 2023 zur Hauptuntersuchung (HU). Nach bestandener Prüfung wird eine orange Plakette aufgeklebt. Fahrzeuge mit grüner Plakette benötigen 2024 eine HU.  

Automatisiertes Fahren auf Autobahnen bis 130 km/h
Die Höchstgeschwindigkeit für Autobahnfahrten im automatisierten Modus wird von 60 auf 130 km/h heraufgesetzt. Auch Spurwechsel durch automatisierte Systeme sind dann zulässig. Allerdings ist das noch Zukunftsmusik: Auch, wenn die Änderung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, bis die Hersteller Fahrzeuge mit solchen Automatisierungsfunktionen anbieten. Bislang gibt es nur ein einziges genehmigtes System, den Staupilot der Mercedes S-Klasse – aktuell noch mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

Euro 6e als Zwischenschritt zu Euro-7-Abgasnorm
Bis zum Inkrafttreten der Euro-7-Abgasnorm plant die EU-Kommission eine Fortschreibung der Euro-6-Abgasnorm. Mit der neuen "Euro 6e" sollen ab 1. September 2023 für neu typgenehmigte Pkw-Modelle die Übereinstimmungsfaktoren für RDE-Messungen (RDE, Real Driving Emissions) herabgesetzt werden: für Stickoxide NOX von bisher 1,43 auf 1,1 sowie für die Partikelzahl PN von bisher 1,5 auf 1,34.

Für die Erstzulassung von neuen Pkw sollen diese Anforderungen ab 1. September 2024 verbindlich vorgeschrieben werden. Die Gesetzesänderung liegt im Moment noch nicht final vor. Für Autokäuferinnen und Autokäufer hat diese Änderung aber zunächst keine Folgen.

Autotests: Verschärfte Kriterien bei Sicherheit
Die Crashtest-Organisation EuroNCAP testet und bewertet die aktive und passive Sicherheit neuer Fahrzeuge. 2023 werden die Bewertungen verschärft. Durch anspruchsvollere Tests und die stärkere Berücksichtigung vorausschauender Assistenzsysteme wird es schwieriger, die Bestbewertung von fünf Sternen in der Sicherheitsbewertung zu bekommen.

Verspätung für das 49-Euro-Ticket
Aus organisatorischen Gründen wurde der Start des Nachfolgers für das Neun-Euro-Ticket verschoben und ist aktuell für den 1. April 2023 vorgesehen. Erste Eckpunkte: Das 49-Euro-Ticket soll es digital und als Plastikkarte geben. Es wird jeweils für einen Monat gültig und nur im monatlich kündbaren Abo erhältlich sein.

Bahnausfälle: Wann es keine Entschädigung mehr gibt
Die Bahn muss künftig keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, wenn sie die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können. Dazu zählen extreme Wetterbedingungen und schwere Naturkatastrophen. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen nicht unter diese Ausnahme.

Schweiz: Digitale Vignette und Bußgeld-Vollstreckung
Die Einführung der E-Vignette ist in der Schweiz im Verlauf des Jahres 2023 geplant. Sie wird die bisherige Klebevignette nicht ersetzen, sondern ergänzen und kostet 40 Schweizer Franken.

Ebenfalls ab 2023 soll die Vollstreckung von Schweizer Bußgeldern in Deutschland möglich sein. Ein Abkommen ist auf dem Weg, einen festen Termin gibt es aber noch nicht

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