Pünktlich zu ihrem 15. Geburtstag ist am 1. Dezember die neue Version der Abgasuntersuchung (AU) gemäß dem Leitfaden 4 in Kraft getreten. Sie trägt dem Fortschritt im Automobilbau Rechnung. So kann bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1.1.2006 im Idealfall auf die Endrohrprüfung verzichtet werden, wodurch sich der zeitliche Aufwand für die AU reduzieren kann. Den Prüfablauf haben wir unten in einer Bildergalerie dargestellt. Mit Ende des Jahres 2009 läuft die Schonfrist für AU-Geräte mit Software gemäß Leitfaden 1 und Leitfaden 2 aus, sie dürfen danach nicht mehr eingesetzt werden. AU-Geräte gemäß Leitfaden 3 können für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum bis 31.12.2005 weiter verwendet werden. In den vergangenen Monaten gab es in der Branche viele Missverständnisse über den weiteren Fortbestand der AU. Im Wegfall der AU-Plakette ab 1.1.2010 dürfte der Hauptgrund für diese Verwirrungen zu suchen sein. Alle wichtigen Fragen und Antworten zur neuen AU finden Sie im Sonderheft "AU Leitfaden 4", das der November-Ausgabe von asp beilag. Weitere Infos zu dem Heft unten in der Box unter "Mehr im Netz". (re)
AU Leitfaden 4
