Folge drei unserer Videoserie dreht sich darum, was genau passiert, wenn ein E-Auto nach einem Unfall in die Werkstatt kommt. Die zentrale Frage lautet: Liegt ein Akkuschaden vor – ja oder nein? Diese Entscheidung ist der erste und wichtigste Schritt im gesamten Reparaturprozess. Thomas Attenberger, Geschäftsführer von AVP E-Mobility, gibt im Video interessante Einblicke, welche Arbeitsschritte anstehen, bevor das E-Auto überhaupt in den Karosseriebereich darf.
Was im Video erklärt wird, steht exemplarisch für eine größere Entwicklung: Mit dem wachsenden Anteil an Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen steigen auch die Anforderungen an Kfz-Werkstätten deutlich. Besonders nach Unfällen rücken neue, komplexe Fragestellungen in den Fokus: Wie geht man mit beschädigten Hochvoltsystemen um? Wann besteht Brandgefahr? Und welche Qualifikationen braucht das Personal? Der Reparaturprozess bei verunfallten E-Autos ist alles andere als Routine – und stellt viele Betriebe vor echte Herausforderungen.
Hochvolttechnik: Gefahren erkennen, Risiken minimieren
Elektrofahrzeuge unterscheiden sich grundlegend von Verbrennern – vor allem, wenn es um das Thema Sicherheit nach einem Unfall geht. Hochvoltsysteme stehen unter Spannungen von bis zu 800 Volt. Wird bei einem Unfall der Akku beschädigt, besteht akute Brand- oder Explosionsgefahr. Für Werkstätten bedeutet das: Schon bei der Annahme des Fahrzeugs muss klar sein, ob ein Akkuschaden vorliegt – und welche Maßnahmen daraus folgen.
Ein verunfalltes E-Auto mit Verdacht auf Batterieschaden darf nicht einfach auf den Hof gestellt werden. Es braucht spezielle Quarantäneflächen, idealerweise mit Temperaturüberwachung, Löschkonzepten und ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen. Das bringt nicht nur logistische, sondern auch bauliche Anforderungen mit sich – besonders für kleinere Betriebe eine Herausforderung.
Unfallwagen: E-Auto
Ohne Qualifikation keine Reparatur
Die Arbeiten an Hochvoltfahrzeugen dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Laut DGUV Vorschrift 3 und der VDE 0105-100 muss mindestens ein "Fachkundiger für Arbeiten an HV-Systemen" (FHV) im Betrieb vorhanden sein. Ohne diese Qualifikation drohen nicht nur Sicherheitsrisiken, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Werkstätten müssen daher in Aus- und Weiterbildung investieren – und das kontinuierlich, denn Technik und Regularien entwickeln sich ständig weiter.
Diagnose und Reparaturfreigabe
Anders als bei Verbrennern braucht es bei Elektroautos einen klar definierten Ablauf vor der eigentlichen Reparatur. Zuerst erfolgt die Sichtprüfung, dann eine elektrische Bewertung des Systems, meist durch einen HV-Experten. Erst nach einer dokumentierten Freigabe darf das Fahrzeug in die Lackiererei oder den Karosseriebereich. Diese Prozesse müssen in den Betriebsalltag integriert werden – inklusive Dokumentation, Haftung und Kommunikation mit Versicherungen.
Fazit: Elektromobilität verlangt neue Denkweisen in der Werkstatt
Die Reparatur verunfallter Elektrofahrzeuge stellt Kfz-Werkstätten vor neue sicherheitsrelevante und technische Herausforderungen. Um Schäden am Fahrzeug und Risiken für Mitarbeitende zu vermeiden, sind angepasste Prozesse, geschultes Personal und die richtige Werkstattausrüstung entscheidend. Betriebe, die sich frühzeitig mit den Anforderungen der Elektromobilität auseinandersetzen, sichern sich langfristig Wettbewerbsfähigkeit und Fachkompetenz im Zukunftsmarkt E-Mobilität.