Mit dem Verkehrsblatt 21/2018 vom 12. Oktober 2018 wird die seit dem 21.05. 2018 gültige neue HU-Richtlinie um einen weiteren Passus ergänzt. Im Originalauszug finden Sie die Verkehrsblatt-Veröffentlichung in dieser Ausgabe ab Seite 45. Hintergrund ist die Umsetzung des Anhang 2 der EU-weiten Richtlinie 2014/45/EU für die wiederkehrende technische Fahrzeugüberwachung.
Der Anhang 2 fordert, dass die HU-Prüfberichte einem gewissen Grundschema in ihrem Aufbau folgen - und zwar EU-weit einheitlich. Gefordert ist eine standardisierte Reihenfolge der Angaben und eine durchgehende Nummerierung gemäß EU-weit harmonisierten Codes. Im ersten Schritt werden die Überwachungsinstitutionen, wie TÜV SÜD, die Nummern den entsprechenden Angaben voranstellen und erst zu einem späteren Zeitpunkt die Struktur des Prüfberichtes den Vorgaben der Richtlinie anpassen. Hintergrund der schrittweisen Anpassung sind die notwendigen IT-technischen Maßnahmen, die einen Vorlauf bedingen. Grundsätzlich ändert sich mit der geforderten Umsetzung der gewohnte Aufbau des Prüfberichtes. Bislang hat sich dieser stark an den Informationsbedürfnissen des Kunden und Fahrzeughalters orientiert. Mit der neuen 2014/45-Richtlinie wird der HU-Prüfbericht "unpersönlicher". In einer der nächsten asp-Ausgaben werden wir den "neuen" Prüfbericht und insbesondere die neue Struktur der Mängel näher erläutern.
- Ausgabe 12/2018 Seite 50 (324.7 KB, PDF)