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OLG Koblenz: Rotes Kennzeichen muss am Wagen befestigt sein

16.09.2011 15:35 Uhr
OLG Koblenz: Ein rotes Kennzeichen muss am Wagen befestigt sein.

Laut Richterspruch muss das Sonderzeichen am Fahrzeug montiert und von außen zu sehen sein muss, sonst erlischt der Versicherungsschutz.

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Ein Autofahrer, der ein rotes Kfz-Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigt hat, verliert den Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag bekanntgewordenen Beschluss (Az.: 10 U 1258/10). Nach Auffassung des Gerichts ist die Regelung in den einschlägigen Versicherungsbedingungen, wonach das Fahrzeug mit dem Sonderkennzeichen "versehen" sein muss, so zu verstehen, dass es am Fahrzeug montiert und von außen zu sehen sein muss. Das Gericht gab mit seinem Beschluss einer Fahrzeugversicherung Recht. Eine Autofahrerin hatte das rote Kfz-Kennzeichen nicht am Wagen befestigt, sondern im Fahrzeug abgelegt. Als es zu einem Brandschaden kam, weigerte sich die Versicherung, den Schaden zu übernehmen. Das OLG hält das für berechtigt. Nach Darstellung der Richter besteht auch dann kein Versicherungsschutz, wenn dieses Kennzeichen nur über Nacht abgelöst wird, um es vor Diebstahl zu sichern. (dpa)

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KOMMENTARE

Köhr

20.09.2011 - 12:37 Uhr

Es wir einem schlecht,wenn man die Weisheit der Rechtsprechung ließt. Mit Verlaub; diesen Richtern gehört auf die Finger geschlagen. Die Kennzeichen waren im Auto,sicher hinter den Scheiben,wie es üblicherweise und sehr oft geschieht angebracht / hineingelegt.Bei z.B Überführungsfahrt . Also Kennzeichnen Sie doch wohl ausreichend !Wenn die Eintragung in die Papiere ordentlich erfolgt ist,ja was gibt es da an der Pflicht zur Versicherungsleistung zu deuteln? Haarspalterei !! Wenn die Kennzeichen nicht richtig sichtbar angebracht sind,dann ist das nach Straßenverkehrsordnung oder Zulassungsordnung anzuprangern.Der Versicherungsfall aber ist eingetreten und wäre durch ordnungsgemäßes Anbringen der Schilder auch nicht abgewendet worden.Das sind Urteile der Art ,die einen mit normalem Menschenverstand ausgestatteten Bürger zum kochen bringen. Kleinkariert und wütend machend !!


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