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ZDK-Forderung: Höheres Kurzarbeitergeld gegen "finanzielle Schieflage"

26.03.2020 14:30 Uhr
ZDK-Forderung: Höheres Kurzarbeitergeld gegen "finanzielle Schieflage"
Rund 70 Prozent der Autohäuser und Werkstätten nehmen bereits Kurzarbeitergeld in Anspruch.
© Foto: Gina Sanders/stock.adobe.com

Damit Menschen in Arbeit und Unternehmen am Markt bleiben, soll das Kurzarbeitergeld helfen. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist der aktuelle Prozentsatz aber zu niedrig.

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ZDK-Präsident Jürgen Karpinski hat die Forderung des Kfz-Gewerbes nach einer Erhöhung des Kurzarbeitergelds in der Corona-Krise bekräftigt. "Hier droht vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kfz-Gewerbe eine finanzielle Schieflage", sagte Karpinski am Donnerstag in Bonn. Statt 60 bzw. 67 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts sollte die Richtschnur bei 80 bzw. 87 Prozent liegen.

Karpinski verwies auf eine Blitzumfrage seines Verbandes, wonach rund 70 Prozent der Autohäuser und Werkstätten bereits Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen. Etwa 90 Prozent dieser Betriebe hätten die Lohnersatzleistung für Mitarbeiter des Verkaufsbereichs beantragt und 74 Prozent für Service- und Werkstatt-Personal. Befragt wurden laut ZDK 1.069 Untenrehmen, Doppelnennungen waren möglich.

"Da die überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe meist nicht über die notwendigen wirtschaftlichen Rücklagen verfügen, um die Lücke zu schließen, sollte dies auf dem Weg staatlicher Ausgleichszahlungen erfolgen", betonte Karpinski. "Im Rahmen von milliardenschweren Rettungsprogrammen wäre die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kurzarbeit eine Linderung existenzieller Nöte der Arbeitnehmer und zugleich eine wertvolle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen mit dünner Kapitaldecke."

Kurzarbeitergeld gilt als Schutzschirm für die Arbeitswelt. In der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Regelungen dazu gelockert. So können Betriebe das Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März bereits nutzen, wenn nur zehn Prozent der Arbeitnehmer von Arbeitsausfall betroffen sind. Vor der Virus-Pandemie musste ein Dritter der Beschäftigten betroffen sein. Grundsätzlich kann der Lohn vom Amt zwölf Monate lang bezogen werden. Werden die zwölf Monate unterbrochen, kann die Zeit verlängert werden. (rp/dpa)

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