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TÜV SÜD: Hauptuntersuchung in Bayern weiterhin möglich

25.03.2020 15:00 Uhr
TÜV SÜD: Hauptuntersuchung in Bayern weiterhin möglich
TÜV SÜD bietet derzeit Hauptuntersuchungen in reduziertem Umfang an.
© Foto: TÜV SÜD

Die HU ist auch in Zeiten von Corona ein wichtiger Baustein für die Verkehrssicherheit und die Aufrechterhaltung der Mobilität. Eine Einschränkung durch die Verwaltung ist daher nicht erwünscht.

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Auch nach den angeordneten Ausgangsbeschränkungen in Bayern infolge der Coronavirus-Pandemie führt TÜV SÜD die Hauptuntersuchung (HU) bei Kraftfahrzeugen durch – jedoch in reduziertem Umfang. Die HU sei weiterhin an ausgewählten Prüfstellen möglich, teilte der Konzern am Mittwoch in München mit. Dafür nimmt das Unternehmen seinen mobilen HU-Service in den Kfz-Werkstätten wieder auf. Diesen hatte man wegen der weitreichenden Corona-Regeln in Bayern vorübergehend ausgesetzt.

"Nachdem Werkstätten ausdrücklich aufgefordert sind, den Betrieb aufrecht zu erhalten und die öffentlich-rechtliche Tätigkeit der Überwachungsorganisation als triftiger Grund zur Daseinsfürsorge und Aufrechterhaltung der Mobilität weiterhin betrieben werden soll, haben wir entschieden, unseren mobilen Service wieder zu starten", sagte Jürgen Wolz, COO der TÜV SÜD Auto Service GmbH.

Die Gesundheit und die Sicherheit der Kunden, Mitarbeiter und Partner habe für TÜV SÜD höchste Priorität, betonte Wolz. "Wir handeln sehr besonnen und richten uns nach den Vorgaben der einzelnen Bundesländer." Bei jeder Fahrzeugprüfung werde man ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der erlassenen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen legen.

Auch in Sachsen und Baden-Württemberg geht der Prüfbetrieb damit entsprechend den Vorgaben dieser Bundesländer in den Prüfstützpunkten und in den Werkstätten weiter. Für die Büros der TÜV SÜD Auto Partner gelten diese Regelungern entsprechend. Die Bundesländer und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) haben verlautbart, dass das Durchführen von regelmäßigen technischen Untersuchungen der Sicherheit im Straßenverkehr dient und damit unter die systemrelevanten Tätigkeiten fällt. Eine Einschränkung durch die Verwaltung ist daher nicht erwünscht.


Gleichzeitig soll es nicht geahndet werden, wenn der Termin der fälligen Hauptuntersuchung länger als zwei Monate und bis maximal vier Monate überzogen wird. Wer den HU-Termin aus Angst vor Ansteckung hinausschiebt, solle derzeit nicht mit einem Bußgeld rechnen müssen, so die Empfehlung des BMVI an die Bundesländer.

Auf Grund der dynamischen Krisensituation hat TÜV SÜD die Öffnungszeiten den Gegebenheiten angepasst. Informationen zu den einzelnen Service-Centern gibt es im Internet unter www.tuvsud.com/online-termin. (red)

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