In den vergangenen drei Jahren war im November bei rund zwölf Prozent aller Vollkaskoschäden ein Tier beteiligt. Bei Teilkaskoschäden lag die Quote sogar über 15 Prozent. Noch höher sind die Werte im Frühjahr: Im April war in der Vollkasko bei knapp 14 Prozent aller Schäden ein Tier beteiligt, in der Teilkasko bei über 18 Prozent – fast jeder fünfte Unfall. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) stiegen die Kosten für Wildunfälle zuletzt weiter an. 2024 regulierten die Autoversicherer Schäden von über einer Milliarde Euro – rund drei Millionen Euro pro Tag.
"Die häufigsten Schäden, die im Zusammenhang mit Tieren gemeldet wurden, waren bei uns in den vergangenen drei Jahren Zusammenstöße, Unfälle durch das Ausweichen vor einem Tier sowie Marderschäden", berichtet Alexander Held, Kfz- und Versicherungsexperte bei Verti. Besonders gefährlich seien Marderschäden, wenn diese Bremsschläuche beschädigten.
Richtige Reaktion bei Wildsichtung
Autofahrer sollten laut Held immer damit rechnen, dass Tiere plötzlich auf die Fahrbahn treten. "Wildtiere können die Geschwindigkeit von Autos nicht einschätzen und reagieren oft unvorhersehbar", warnt er. Zudem seien Wildtiere häufig in Gruppen unterwegs: "Es ist gar nicht selten, dass auf das erste Tier noch weitere folgen."
Von riskanten Ausweichmanövern rät der Experte dringend ab: "Auch wenn es erstmal merkwürdig klingen mag, sollte man das unbedingt vermeiden." Ein kontrollierter Zusammenstoß sei im Zweifel weniger gefährlich als ein Unfall mit dem Gegenverkehr oder einem Baum. "Fernlicht ausschalten, kontrolliert bremsen und hupen – hupen kann helfen, das Tier zu verscheuchen", erklärt Held.
Nach dem Unfall: Polizei verständigen und dokumentieren
Kommt es zu einem Zusammenstoß, sollte die Unfallstelle sofort abgesichert werden – mit Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck. In den meisten Bundesländern ist zudem die Polizei zu verständigen. "Das verletzte oder tote Tier sollte keinesfalls berührt oder mitgenommen werden", betont Held. "Selbst stark verletzte Wildtiere können in ihrer Todesangst sehr gefährlich werden, auch gilt Mitnehmen als Wilderei." Für die Schadenregulierung benötigen Betroffene eine sogenannte Wildschadenbescheinigung, die von Polizei oder Förster ausgestellt wird. Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug erleichtern die Bearbeitung.
Versicherungsschutz variiert
Wildunfälle sind in der Regel nur durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich jedoch zwischen den Anbietern. "Manche Versicherer zahlen nur bei Zusammenstößen mit Haarwild", erklärt Held.