Der Präsident des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) Hartmut Röhl zeigte sich zufrieden über die heute von der EU-Kommission beschlossenen Leitlinien für den Kfz-Aftermarket (wir berichteten). Die neue "Aftermarket-GVO" schütze die Lebensnerven des freien Marktes (IAM). Die bisher gültige GVO läuft zum 31. Mai aus, ab diesem Zeitpunkt greift der nun verkündete wettbewerbspolitische Rahmen für das Kfz-Teile- und Servicemarkt. Dadurch sei freien Servicebetrieben der Zugang zu technischen Informationen der Fahrzeughersteller sowie die Möglichkeit, Ersatzteile auch an autorisierte Werkstätten zu verkaufen, gesichert, erklärte Röhl in einer Mitteilung. Weiter begrüßte er, dass die Teileindustrie das eigene Logo auch auf den Teilen für die Erstausrüstung und den Aftersales-Bereich der Fahrzeughersteller anbringen dürfen. Schritt zu mehr Wettbewerb Für den Verband bilde die GVO für den Anschlussmarkt einen neuen systematischen Ansatz und eine wichtige Ergänzung des Vertriebskartellrechts, welches in der Verordnung (EU) Nr. 330/2010 aufgeführt ist. Schutz für die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sei Hartmut Röhl zufolge essenziell: Die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Marktes benötigten rechtliche Sicherheit gegenüber den Automobilkonzernen. Nun gelte es, eine konsequente Durchsetzung der beschlossenen Regeln zu gewährleisten. Der GVA-Präsident sieht in der "Aftermarket-GVO" einen wichtigen Schritt, freien Wettbewerb im Kfz-Teile- und Servicemarkt zu erhalten und zu stärken. Bei zahlreichen Sachfragen allerdings, etwa bei der europaweiten Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile, gebe es nach wie vor dringenden Handlungsbedarf für die politischen Entscheidungsträger. (msh)
Wettbewerbsrecht: GVA begrüßt die "Aftermarket-GVO"
Nach Meinung des Verbands schützt der neue wettbewerbspolitische Rahmen die Lebensnerven des Independent Aftermarket.