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Reparatur von E-Fahrzeugen: ZKF und BVdP führen neues Gütesiegel ein

24.08.2021 08:24 Uhr | Lesezeit: 4 min
Gütesiegen E-Mobilität
Die Verbände ZKF und BVdP haben das neue Gütesiegen "E-Mobilität" konzipiert.  
© Foto: ZKF/BVdP

Die beiden Verbände haben das neue Gütesiegen "E-Mobilität" konzipiert. Deren Mitgliedsbetriebe sollen mit der Erweiterung des Serviceangebots vom wachsenden Reparaturbedarf an Elektroautos profitieren.

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Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e. V. (ZKF) und der Bundesverband der Partnerwerkstätten e. V. (BVdP) haben mit dem Gütesiegel "E-Mobilität" eine neue Marke konzipiert. Damit wollen die Verbände ihre Mitgliedsbetriebe beim Einstieg in die Elektromobilität unterstützen, hieß es in der gemeinsamen Erklärung.

Durch diese neuen Antriebskonzepte würden die Herausforderungen für Betriebe rund um die Unfallinstandsetzung von E-Fahrzeugen steigen, u. a. durch neue Entwicklungen des Absatzmarktes, die baulichen Voraussetzungen der Fahrzeuge und die Anforderungen an die Mitarbeiterqualifikation. "Gemeinsam mit dem BVdP hat der ZKF die Qualifizierung zum Fachbetrieb für E-Mobilität in Form der neuen Marke umgesetzt, um in Karosseriefachbetrieben Standards in der Reparatur von Elektrofahrzeugen aller Fabrikate sicherzustellen", unterstreicht ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm.

Ein wichtiger Punkt sei der Wissenstransfer gegenüber den Mitgliedsbetrieben. Durch die Kooperation soll das Fachwissen im Themenbereich E-Mobilität gebündelt werden. "So laufen die Fäden zusammen und wir unterstützen die Werkstätten bei der Reparatur eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges, wie etwa in der Beschaffung von Ersatzteilen oder aber auch in Form von technischen Informationen und Hilfestellungen zur Reparatur", ergänzte ZKF-Präsident Peter Börner.

Vorteile

Mit der Qualifizierung sei der Karosserie-Fachbetrieb berechtigt, das neue Verbandssiegel zu führen und aktiv damit Werbung zu betreiben. So könne sich die Werkstatt als ausgewiesener Fachbetrieb für E-Mobilität positionieren und den Kunden Kompetenz und Service auf dem Gebiet der Reparatur von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen signalisieren.

Als Mindestanforderung für den Betrieb gelte unter anderem, dass ein Mitarbeiter eine Ausbildung für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) absolviert hat. Mit dieser Qualifikation (Stufe 2S: Fachkundige Person (FHV)) befähige dies den Fachkundigen, im Betrieb an Hochvoltsystemen selbstständig und sicher zu arbeiten und die Reparaturen sach- und fachgerecht auszuführen. Hierzu könnten Schulungs- und Weiterbildungsangebote des ZKF oder der Technischen Akademie des Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) genutzt werden.

Noch wichtiger sei aber die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb, bevor Arbeiten an einem batterieelektrischen Fahrzeug vorgenommen werden. Hierzu wurde in enger Abstimmung KTI die Toolbox für E-Fahrzeuge erarbeitet, die regelmäßig durch neue Fahrzeugmodelle erweitert wird und zum Gesamtkonzept E-Mobilitäts-Fachbetrieb gehört, berichten ZKF und BVdP.

Voraussetzungen

Für das Führen der neuen Marke sei die Eintragung mit dem Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk in der Handwerksrolle obligatorisch. Betriebe müssten darüber hinaus Arbeitsschutzmaßnahmen erfüllen und über qualifizierte Beschäftigte verfügen, die Arbeiten an HV-Systemen von Fahrzeugen ausführen. Bei der Werkstattausstattung rund um die Arbeiten an elektrisch betriebenen Fahrzeugen seien zudem eine Reihe von Spezial-Werkzeugen und -Ausrüstung notwendig. Sofern alle Anforderungen erfüllt seien, werde der Betrieb als Fachbetrieb für E-Mobilität anerkannt und erhalte das Recht, das Verbandssiegel sichtbar auszuweisen.

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