Pkw-Preise: Europäischer Gerichtshof schont Volkswagen

13.07.2006 11:21 Uhr
"Preisempfehlungen" bei VW: Auch beim genauen Hinsehen fand der EuGH keine Verfehlungen.

Richter: EU-Kommission konnte nicht beweisen, dass es eine verbotene Vereinbarung mit den Händlern gab / Konzern spart 31 Millionen Euro

Ein Versuch der EU-Kommission, von der Volkswagen AG eine Geldbuße in Höhe von 30,96 Mio. Euro wegen unerlaubter Preisvereinbarungen zu kassieren, ist endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg einen Einspruch der EU-Kommission gegen ein Urteil des EU-Gerichts erster Instanz zurück. Das Gericht hatte im Dezember 2003 entschieden, die Kommission habe nicht bewiesen, dass VW tatsächlich mit den Händlern eine unerlaubte Vereinbarung zur Festsetzung des Verkaufspreises für den Passat geschlossen habe. VW hatte seine deutschen Vertragshändler 1996 und 1997 aufgefordert, den neuen Passat nicht unterhalb der Preisempfehlung zu verkaufen und allenfalls nur geringe Rabatte zu gewähren. Die EU-Kommission warf dem Konzern daraufhin vor, die Preisfreiheit seiner deutschen Autohändler beschnitten zu haben und verhängte im Juni 2001 das Millionen-Bußgeld. Auf Klage von Volkswagen hob das Europäische Gericht Erster Instanz im Dezember 2003 die Strafe aber wieder auf.

Der EuGH bestätigte nun diese Entscheidung (Rechtssache C-74/04 P). Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass es durch Preisempfehlung wirklich eine verbotene "Vereinbarung" zwischen Volkswagen und den Händlern über die Festsetzung der Preise gegeben habe. Es reiche nicht aus, wenn die Kommission argumentiere, bereits durch Abschluss des Händlervertrags unterwerfe sich der Händler allen Maßnahmen, die der Autoproduzent ergreife. Schon im ersten Urteil war das Gericht zu der Ansicht gekommen, die Kommission habe den Nachweis einer automatischen "Willensübereinstimmung" zwischen der Konzernzentrale und den Händlern nicht erbracht. (pg/dpa)

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