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Neuregelung: Abwrackprämie kann ab 30. März vorreserviert werden

06.03.2009 16:03 Uhr
abwrackprämie_ansturm
Antragsteller der Prämie können sich auf längere Lieferzeiten einlassen und müssen nicht befürchten, am Ende leer auszugehen.
© Foto: Michele Tantussi/ddp

Damit auch Interessenten für neue Autos mit langen Lieferzeiten in den Genuss der 2.500 Euro kommen, soll nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums von Ende März an eine Vorreservierung der Umweltprämie möglich sein.

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Die Regeln zur heiß begehrten Umweltprämie werden erneut geändert. Damit auch Interessenten für neue Autos mit langen Lieferzeiten in den Genuss der 2.500 Euro kommen, soll von Ende März an eine Vorreservierung der Umweltprämie möglich sein. Als Stichtag für diese Neuregelung gelte der 30. März, bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin. Mit Wirkung vom 30. März – das ist ein Montag – können sich somit alle Antragsteller bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen die Abwrackprämie sichern, auch wenn wegen langer Lieferfristen die Auslieferung des Neuwagens erst sehr viel später erfolgen sollte. Das Ministerium bestätigte damit Angaben der "Leipziger Volkszeitung" (Samstag). Antragsteller können sich somit auf längere Lieferzeiten einlassen und müssen nicht befürchten, am Ende leer auszugehen, weil der Fördertopf von 1,5 Milliarden Euro bereits ausgeschöpft ist. Die staatlichen Fördermittel reichen für etwa 600.000 Fahrzeuge. Bis Freitag (6. März) sind beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) insgesamt 188.421 Anträge eingegangen. Hintergrund der jetzigen Neuregelung ist die häufig geäußerte Sorge, dass Antragsteller ihr Alt-Fahrzeug verschrotten und einen neuen Wagen kaufen, aufgrund der ausgeschöpften Fördermittel dann aber nicht in den Genuss der Prämie kommen. Das Wirtschaftsministerium hat daher ein Reservierungsverfahren mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags beim BAFA geprüft. Damit werden vom Stichtag für Antragsteller die Mittel gebunden. (dpa) Die neuen Entwicklungen und Antworten auf weitere Detailfragen (z.B. Probleme durch Umzug des Antragstellers in den vergangenen zwölf Monaten) haben wir in unseren Prämien-Leitfaden "Das müssen Sie wissen" neu eingearbeitet. Den aktualisierten Beitrag finden Sie unten in der Box "Mehr zum Thema".

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