Die europäische Richtlinie für Messgeräte (MID) ist Ende April 2004 in Kraft getreten. Wie der Arbeitskreis Diagnose im ASA-Verband mitteilte, werden in ihr u.a. die physikalischen Anforderungen an Abgasmessgeräte sowie die Möglichkeit der Ersteichung von Messgeräten beim Hersteller festgelegt. Maßgeblichen Anteil an der Regelung hatte dem Vernehmen nach auch der Arbeitskreis Diagnose, der in Zusammenarbeit mit der Pysikalisch-Technischen Bundesanstalt im Vorfeld Verbesserungsvorschläge einbrachte. "Besonders bei der Umsetzung der flexiblen Handhabung der Baumusterprüfung konnte der ASA-Verband seine Vorstellungen realisieren", zeigte sich ASA-Präsident Michael Gerdes-Röben zufrieden. Die Baumusterprüfung ist den Angaben zufolge Teil eines Konformitätsbewertungsverfahrens, bei dem eine benannte Stelle den technischen Entwurf eines Messgerätes prüft, sicherstellt und erklärt, dass dieser Entwurf den Anforderungen der Richtlinie entspricht. (rp)
Neue Richtlinie für Messgeräte in Kraft getreten
Arbeitskreis Diagnose: Regelung legt die physikalischen Anforderungen an Abgasmessgeräte fest