Die Bundesregierung legt eine neue E-Auto-Förderung auf. Der neue Zuschuss soll gezielt Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen erreichen. Der grobe Rahmen ist seit dem vergangenen Herbst bekannt, nun liegen konkrete Details vor.
Gefördert wird demnach der Kauf oder das Leasing von Pkw mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) sowie Plug-in-Hybride (PHEV). Für Gebrauchtwagen ist kein Zuschuss vorgesehen. Die Förderung gilt rückwirkend zum 1. Januar. Autokäufer werden Förderanträge allerdings erst ab Mai mit dem Start eines entsprechenden Webportals stellen können.
"Starker Anschub für die Elektromobilität"
"Das ist ein starker Anschub für die Elektromobilität in Deutschland", sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider am Montag in Berlin. "Und es ist ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat." Im vergangenen Jahr seien ungefähr 80 Prozent der in Deutschland neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion gewesen, sagte er.
Die Basisförderung für reine Elektroautos beträgt 3.000 Euro. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro, bei einem Einkommen bis 45.000 Euro steigt der Zuschuss auf 5.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Förderung um jeweils 500 Euro, insgesamt jedoch um höchstens 1.000 Euro. Damit werden für BEV Fördersummen von mindestens 3.000 bis maximal 6.000 Euro gewährt.
Weniger Geld gibt es für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Hier liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro. Damit Autos mit diesen Technologien förderfähig sind, dürfen sie nicht mehr als 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern haben.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 90.000 Euro. Nach Angaben der Bundesregierung entspricht die Grenze in etwa dem Medianwert privater Neuwagenkäufer – rund die Hälfte der deutschen Haushalte könne somit von der Prämie profitieren.
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An die Förderung ist eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab Erstzulassung geknüpft. Diese gilt sowohl für gekaufte als auch für geleaste Fahrzeuge. Ein gefördertes Auto darf innerhalb dieses Zeitraums nicht weiterverkauft oder vorzeitig aus dem Leasing genommen werden. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2027 soll die Subvention auf den Prüfstand, angedacht sind dann Vorgaben, die sich stärker am CO2-Ausstoß im realen Betrieb orientieren.
VAD: Lob und Kritik
In einem Schreiben an seine Mitglieder bewertet der Verband der deutschen Automobilhändler (VAD) das Programm insgesamt als positiv: Gut sei, dass die Förderung jetzt starte, die Zielgruppen und Fahrzeugarten vergleichsweise breit gefasst seien und auf "Made in EU"-Vorgaben verzichtet werde. Kritisch sieht der VAD jedoch, dass Jahreswagen zunächst außen vor bleiben – hier wolle man weiter auf eine Anpassung drängen.
VDIK: Positive Signale
Der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sieht im Programm der Bundesregierung grundsätzlich ein positives Signal für den Markthochlauf der Elektromobilität. Die geplante Unterstützung ermöglicht zukünftig auch Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen den Umstieg auf ein E-Auto. Dabei begrüßt der VDIK, dass die Förderung nun schnell und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten soll. Gleichzeitig sieht der Verband jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, etwa bei der Einbeziehung von batterieelektrischen Gebrauchtwagen und der Angleichung der Förderung für Plug-In-Hybride (PHEV). VDIK-Präsidentin Imelda Labbé: "Es ist eine verschenkte Chance für die soziale und bezahlbare Mobilität, dass die Bundesregierung die Förderung von gebrauchten E-Autos nicht mit in das Programm mit einbezieht. (...) Auch ein gebrauchtes E-Auto ersetzt in der Regel einen Verbrenner und unterstützt damit die Klimaziele der Bundesregierung. Dass Plug-In-Hybride nur zu 50 Prozent gefördert werden, ist angesichts der hohen elektrischen Alltagsreichweiten der PHEV-Reichweiten nicht nachvollziehbar."
ZDK: Wichtige Impulse
Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Förderung von Elektrofahrzeugen. Die geplanten Maßnahmen setzen aus Sicht des ZDK wichtige Impulse für den Hochlauf der Elektromobilität und schaffen zugleich mehr Planungssicherheit für Verbraucher sowie für den Kfz-Handel. "Entscheidend ist jetzt eine zügige und unbürokratische Umsetzung, damit der Kfz-Handel sowie die Kundinnen und Kunden schnell von der neuen Förderung profitieren können", erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Kritisch bewertet der ZDK, dass Förderanträge voraussichtlich erst im Frühjahr gestellt werden können. Dann ist mit einem hohen Antragsaufkommen zu rechnen, das beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Verzögerungen führen könnte. Dadurch droht sich auch die Wirkung der Förderung zu verzögern - insbesondere für Personen mit geringerem Einkommen, für die eine zeitnahe Auszahlung der Prämie ein wichtiger Kaufanreiz wäre. Der ZDK bemängelt ebenfalls, dass gebrauchte Elektrofahrzeuge von der neuen Förderung ausgeschlossen sind.
BIV: Förderung von E-Autos nicht nachhaltig
Der Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks, Detlef Peter Grün, sieht die Wiedereinführung einer staatlichen E-Auto-Förderung kritisch. "Raus aus den Kartoffeln, rein in die Kartoffeln ist kein Nachweis nachhaltiger Politik. Nicht Prämien, sondern eine funktionierende Infrastruktur und bezahlbarer Ladestrom werden dauerhaft dafür sorgen, dass mehr E-Autos auf die Straßen kommen", mahnt Grün. In beiden Bereichen sieht Grün weiterhin großen Handlungsbedarf. Zugleich betont er, das Kfz-Handwerk habe auch ohne staatliche Förderung in den vergangenen Jahren eine flächendeckende Infrastruktur für Wartung und Reparatur von E-Autos aufgebaut – darauf könnten sich E-Autofahrer unabhängig von der Förderpolitik verlassen.