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Keine Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung

29.07.2002 13:53 Uhr

Am 1. August tritt das neue Schadensersatzrecht in Kraft / GDV: Schub für das Werkstattgeschäft

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Am 1. August tritt das neue Schadensersatzrecht in Kraft. Neu geregelt wird in diesem Gesetz u.a. die Abrechnung für Schäden nach Verkehrsunfällen. Zwar kann der Autobesitzer bei Kfz-Schäden auch künftig selbst darüber entscheiden, ob er ein Schätzgutachten vorlegt und den Schaden dann selbst repariert oder unrepariert lässt (so genannte fiktive Abrechnung), oder ob er eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragt und dann die Rechnung vorlegt. Neu ist nun, dass der Schadensersatzpflichtige bzw. die Versicherungen, die den Schaden ausgleichen müssen, die Mehrwertsteuer nur dann zu zahlen haben, wenn die Steuer tatsächlich von Staat erhoben wird: Wer sein Auto nicht reparieren lässt, zahlt auch keine Mehrwertsteuer und soll sie auch nicht ersetzt bekommen. Nach Schätzungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden bisher ein Drittel aller Haftpflichtschäden fiktiv abgerechnet. Durch die neue Regelung sei anzunehmen, dass die Zahl der Kunden, die tatsächlich eine Fachwerkstatt mit der Reparatur beauftragen, ansteigen werde. Der Verband meint, dass der Anteil der Unfallschäden, die "schwarz" behoben werden um 16 Prozent zurückgehen und es insgesamt einen Schub für das Werkstattgeschäft geben werde. Die Versicherungen selbst sind bei Prognosen zurückhaltender. Die Huk-Coburg wagt auf Anfrage noch keine genauen Vorherssagen über die Auswirkungen der neuen Regelung. Sie nimmt aber an, dass, wenn die fiktive Abrechnung weniger lukrativ wird, eine Verlagerung zugunsten tatsächlich getätigter Reparautren stattfindet. Auch die Allianz geht davon aus, dass künftig weniger nach Gutachten abgerechntet wird. Und wenn dank des neuen Gesetzes mehr unfallbeschädigte Autos in Fachwerkstätten in Stand gesetzt werden, wäre dies auch ein Beitrag für mehr Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen, so die Versicherung. (mh)

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