Irgendwie ein Rückruf, irgendwie eine Serviceaktion, offiziell aber nichts von beidem: Beim BMW 3er (Produktionsdatum vor Februar 2000) können durch Schwingungen und Torsionskräfte Probleme mit dem Hinterachsträger auftreten. Es sei die Bildung von Rissen möglich, im schlimmsten Fall kann es zu einem Ausreißen der Hinterachsaufnahme kommen. Das berichtete die Auto-Bild in ihrer ersten Ausgabe des Jahres ("Der wunde Punkt von BMW") und forderte prompt einen Rückruf: "Die Kernfrage lautet: Gibt es ein Sicherheitsproblem, wenn ein Bruch im Blech Spur, Nachlauf, ja die gesamte Achsgeometrie verändert?" "Kein Sicherheitsproblem", so das KBA Nein, so die Antwort aus dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, das bereits im August vergangenen Jahres auf die Mitteilung eines besorgten Halters bei BMW nachfragte: "Durch die Stellungnahme von BMW haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf einen Mangel hindeuten, der eine so erhebliche Gefahr für Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern darstellt, dass Maßnahmen nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) eingeleitet werden müssen", heißt es in dem AUTO SERVICE PRAXIS Online vorliegenden Schreiben. Laut Paragraf 7 ProdSG kann das KBA als zuständige Behörde bei "einer möglichen Gefahr für die Gesundheit und die Sicherheit von Personen die erforderlichen Maßnahmen treffen, wenn sie davon Kenntnis erhält, dass ein Produkt nicht sicher im Sinne des § 6 ist". Soll heißen: Ein Rückruf ist nicht nötig, wenn bei bestimmungsgemäßer Verwendung "unter Einbeziehung der üblichen und zu erwartenden Gebrauchsdauer keine 1. erhebliche, 2. mit der Art der Verwendung nicht zu vereinbarende und 3. bei Wahrung der jeweils allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht hinnehmbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht". Soweit die juristische Theorie, die vom KBA geteilt wird. BMW zeigt sich kulant In der Praxis hat das Problem bei BMW aber soviel Gewicht, dass sich der Münchner Autobauer ausgesprochen kulant zeigt: "Dass an Ihrem BMW die geschilderte Instandsetzung notwendig wurde, bedauern wir sehr", heißt es in einem Brief an einen betroffenen 3er-Fahrer. BMW bittet darin um Nachsicht und weist darauf hin, dass sich "trotz Verwendung bester Materialien und gewissenhafter Fertigung" Reparaturen nicht immer vermeiden lassen. Und fügt hinzu: "Obwohl die Gewährleistung für Ihr Automobil bereits erheblich überschritten war, nahmen wir aus Kulanzgründen die Reparaturkosten zu unseren Lasten." Eine Kulanz, die laut ADAC-Technikzentrum in Landsberg rein rechtlich nicht notwendig wäre: "Das müssten die nicht machen", hieß es auf Nachfrage. Schließlich zahle BMW noch einen Mietwagen und bescheinige dem Halter schriftlich, dass es sich beim reparierten Fahrzeug nicht um einen Unfallwagen handele. ADAC: "Unschöne Sache" Das Problem sei durchaus eine "unschöne Sache" und alles andere als "ein Ruhmeszeugnis", aber auch nach Auffassung des Clubs keinen Rückruf wert: "Der macht nur dann Sinn, wenn BMW sofort nachbessert", hieß es weiter. Deutschlandweit sind in den ADAC-Prüfzentren bisher drei Fahrzeuge mit besagtem Problem aufgefallen. Dennoch: BMW, den Mangel sachlich abwiegelnd, hat nicht nur seit März 2000 Änderungen vorgenommen, die in die Serie eingeflossen sind und Schäden an der Hinterachsanbindung verhindern sollen. Neben dem ADAC wurden laut KBA zudem sämtliche Prüforganisationen sowie die Vertragshändler und –werkstätten über das Problem in Kenntnis gesetzt: "Bei Feststellen des Mangels soll den Fahrzeughaltern zunächst die Prüfplakette verweigert werden, damit diese gezwungen werden, das betreffende Fahrzeug zu reparieren", heißt es in dem KBA-Schreiben. Fazit: Kein Rückruf über das KBA, aber: Zumindest der TÜV betrachtet den Mangel als so gravierend, dass er behoben werden muss um anschließend dem Fahrzeug per Nachuntersuchung die Prüfplakette erteilen zu können. (tc)
Irgendwie Rückruf, irgendwie Serviceaktion: BMWs Probleme mit dem 3er-Achsträger
KBA: "Sachverhalt nicht sicherheitsrelevant" / Bisher bundesweit erst drei Fahrzeuge beim ADAC aufgefallen / BMW zeigt Kulanz