Hohe Spritpreise: Kartellamtschef erwartet zügige Senkungen

09.04.2026 08:43 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bundeskartellamt-Präsident, Andreas Mundt
Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt: "Ein möglicher Missbrauch von Marktmacht muss gerichtsfest nachgewiesen werden."
© Foto: Bundeskartellamt/Bernd Lammel

Der Tank ist fast leer, also ab zur Tankstelle – das ist aktuell eine ganz schön teure Sache. Doch zum Glück ist der Rohölpreis inzwischen ja gesunken – wann wird es an der Zapfsäule weniger teuer?

Deutschlands oberster Wettbewerbshüter hat die Tankstellenbranche aufgefordert, die Preise für Benzin und Diesel rasch zu senken. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte dem "Handelsblatt" mit Blick auf die Waffenruhe im Iran-Krieg und die damit gesunkenen Ölpreise: "Sinkende Rohölpreise sind ein klares Signal - und sie sollten sich auch zeitnah an der Zapfsäule widerspiegeln."

In der Vergangenheit seien Preise als Folge höherer Kosten sehr schnell gestiegen und langsamer gesunken, wenn die Kosten wieder gesunken seien. Mundt machte deutlich, dass er das kritisch sieht und nun "eine zügige Weitergabe der Entlastung" erwarte. Die Preiserhöhungen seien sehr schnell weitergegeben worden, sagt Mundt. "Es wäre nur folgerichtig, wenn das in die andere Richtung genauso gilt."

Deutschlands Wettbewerbshüter beäugen die Ölbranche seit langem kritisch. In der Branche sind einige wenige große Konzerne in mehreren Teilen der Wertschöpfungskette stark präsent, etwa bei Raffinerien. Kürzlich bekam das Bundeskartellamt mehr Befugnisse: Unternehmen sollen künftig darlegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen. Außerdem dürfen Tankstellenbetreiber den Preis nur noch einmal am Tag anheben.

Spritpreise nicht "auf Knopfdruck senken

Seine Behörde könne die Preise nicht "auf Knopfdruck senken", sagte Mundt: "Unsere Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Regeln verletzt werden, und dann konsequent einzugreifen." Das gehe nicht in wenigen Tagen, weil man belastbare Belege brauche. "Ein möglicher Missbrauch von Marktmacht muss gerichtsfest nachgewiesen werden, daran führt in einem Rechtsstaat kein Weg vorbei."

Hohe Preise allein seien noch kein Verstoß gegen das Kartellrecht. Vielmehr gehe es um die Frage, ob solche hohen Preise durch Wettbewerb zustande kamen oder durch missbräuchliches Verhalten.

Zum Benzinpreis-Streit mit Unternehmen sagte Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", dass Gerichtsverfahren lange dauerten. Kürzlich hatte die Bundesregierung solche Verfahren zwar beschleunigt. "Jetzt können betroffene Unternehmen nicht mehr zweimal im Verfahren vor Gericht ziehen, sondern nur noch einmal", so Mundt. "Das spart uns im Ernstfall einige Jahre, aber es bleibt dabei, dass diese Verfahren leider dauern."

 

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