Laut dem Leuchtenhersteller Hella finden sich in mehreren Tuningkatalogen für 2005 über 30 LED-Nachrüst-Heckleuchten für verschiedene Fahrzeugmodelle wieder, die aufgrund der technischen Vorschriften eigentlich nicht zulassungsfähig sind. Die Produkte eines taiwanesischen Herstellers hätten zwar ein britisches Typprüfzeichen und seien somit für den Verkauf in Europa zugelassen, bei stichprobenartigen Überprüfungen sei aber festgestellt worden, dass sowohl die photometrischen Messwerte als auch die Anforderungen an Hitze- und Schwingungsfestigkeit nicht gegeben waren und somit offensichtlich von den Werten der in Großbritannien genehmigten Leuchten abwichen. Ein weiteres gravierendes Manko der Nachrüstsets für den VW Golf III und IV sowie den Polo ist laut Hella, dass die Leuchtdioden einzeln austauschbar sind. Das sei nach ECE-Regelung R 37 nicht gestattet. Inzwischen habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg den Verkauf dieser Leuchten so lange untersagt, bis der Hersteller entsprechende Veränderungen vorgenommen hat und die Behörde in Großbritannien diese als den Regeln entsprechend bestätigt. Das Unternehmen rät dem Fachhandel, die Produkte sofort aus den Regalen zu nehmen, um sich nicht der Gefahr von Gewährleistungsansprüchen auszusetzen. Auf der Essen Motor Show seien Händler erfolgreich am Verkauf dieser Leuchten gehindert worden. Trotzdem seien viele der Produkte bereits im Umlauf. (ng)
Hella warnt vor taiwanesischen LED-Leuchten
"Nachrüst-Heckleuchten entsprechen nicht der Vorschrift"