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Hängepartie beendet: Partikelmessung wird "scharf gestellt"

12.05.2023 11:05 Uhr | Lesezeit: 2 min
Jetzt endete eine mehrmonatige Debatte über die Einführung des neuen, deutlich präziseren Schadstoffmessverfahrens.
© Foto: MAHA

Die "Messung der Partikelanzahlkonzentration" tritt zum 1. Juli in Deutschland verpflichtend in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Dieselmotoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI im Rahmen der Abgasuntersuchungen das neue Schadstoffmessverfahren durchlaufen.

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Die "Messung der Partikelanzahlkonzentration", kurz PN-Messung, tritt zum 1. Juli in Deutschland verpflichtend in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Dieselmotoren der Schadstoffklassen Euro 6/VI im Rahmen der Abgasuntersuchungen eine PN-Messung durchlaufen. Die Partikelmessung ersetzt die bislang bei der Emissionsuntersuchung von Kompressionszündungsmotoren übliche Rauchgastrübungsmessung. Diese Entscheidung hat das Bundeministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorab allen zur Durchführung der Abgasuntersuchung (AU) von Kraftfahrzeugen berechtigten Untersuchungsstellen - Technischen Prüfstellen, Überwachungsorganisationen und anerkannten AU-Werkstätten - mitgeteilt.

Marktabdeckung mit Partikelmessgeräten gesichert

Damit endet eine mehrmonatige Debatte über die Einführung des neuen, deutlich präziseren Schadstoffmessverfahrens. Dieses sollte eigentlich schon zum Jahrsanfang starten, war aufgrund schleppender Gerätezulassungen und entsprechender Engpässe bei den Gerätekapazitäten im Markt dann aber verschoben worden. Die pünktliche Einführung des Verfahrens parallel zur Rauchgastrübung hatte der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrtwesen" im Herbst 2022 abgelehnt und stattdessen eine flexible Einführung bis spätestens 1. Juli gefordert. Grundlage für eine frühere verpflichtende Einführung der PN-Messung sollte die Zahl der im Markt verfügbaren PN-Messgeräte sein.

Dazu hatte das Ministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die monatlich ein Monitoring über die im Markt verfügbaren PN-Messgeräte erstellte. Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte im Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen (ASA) e.V., ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe und war für das Geräte-Monitoring verantwortlich. "Mit dem heutigen Tag haben Überwacher, AU-Werkstätten und Gerätehersteller endlich Klarheit. Zudem ist allen kursierenden Gerüchten über eine mögliche erneute Verschiebung der PN-Messung über den 1. Juli hinaus der Boden entzogen", sagte Hahn am Freitag.

Zum 30. April 2023 waren nach seinen Angaben 19.560 PN-Zähler produziert und nach ISO 17025 kalibriert. Aktuell bieten sieben Gerätehersteller mit gültiger Baumusterprüfung PN-Geräte an. Sieben Kalibrierlabore sind bislang für die Kalibrierung der Messgeräte akkreditiert. Diese Zahlen stellen nach Ansicht des Ministeriums eine ausreichende Marktabdeckung sicher, weshalb die PN-Messung zum 1. Juli 2023 "scharf geschaltet" wird. Die Verlautbarung zum Start der PN-Messung erfolgt kurzfristig im Verkehrsblatt am 15. Juni 2023.

Neue Prüfung liefert genaue Ergebnisse

Ähnlich gespannt wie auf den Einführungstermin der PN-Messung wartet die Branche auf erste Ergebnisse. Bislang richten sich alle Blicke nach Belgien, wo man seit Juli 2022 Erfahrungen sammelt. "Bei über 313.000 untersuchten Fahrzeugen haben die Belgier mit dem PN-Messverfahren hohe Auffälligkeitsraten der Abgasreinigungssysteme an Euro 6-Pkw festgestellt. So überschritten 2,2 Prozent aller gemessenen Euro 6-Diesel den in Belgien zulässigen Grenzwert von 1.0 Millionen pn/cm3", betonte Hahn. Bei dem in Deutschland ab 1. Juli geltenden Grenzwert von 250.000 pn/cm3 wären in Belgien 4,01 Prozent aller Euro 6-Diesel-Pkw oder mehr als 12.500 Fahrzeuge durch die AU gefallen. Zum Vergleich: Das für die Detektion von Fehlfunktionen am Abgassystem verantwortliche MIL (Malfunction Indicator Light) der On- board-Systeme löste nur bei 0,20 Prozent (Grenzwert 1 Mio. pn/cm3) bzw. 0,29 Prozent (Grenzwert 250.000 pn/cm3) der in Belgien untersuchten Fahrzeuge aus.

Angesichts solcher Ergebnisse kann sich Hahn "gut vorstellen, dass die Partikel-Messung mit Revision der EU-Richtlinie 2014/45 europaweit vorgeschrieben wird".


Aktuelle Übersicht AU-Geräte - Partikelzähler

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