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Zugang zu Fahrzeugdaten: Sektorspezifische Regulierung droht zu scheitern

30.01.2023 10:47 Uhr | Lesezeit: 4 min
Fahrzeugdaten
Die sektorspezifische Regulierung zu Fahrzeugdaten droht zu scheitern, warnt eine Verbändeallianz.
© Foto: Adobe Stock/Mimi Potter

Eine Verbändeallianz hat die Bundesregierung um Hilfe bei der Schaffung einer sektorspezifischen Regelung zur Nutzung von Fahrzeugdaten gebeten. Denn ein auf EU-Ebene bereits angestoßenes Verfahren droht nun zu scheitern. Die seit langem geforderten fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Fahrzeugherstellern und anderen Dienstleistern würden damit erneut um Jahre verzögert, bemängeln die Verbände.

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Schon seit vielen Jahren tobt der Kampf um den Zugang zu Fahrzeugdaten. Sie sind eine wertvolle Grundlage für neue Geschäftsmodelle in einer digitalen mobilen Welt. Daher fordern Verbände seit Jahren einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Daten auch für Player des Independent Aftermarket (IAM). Auf Basis dieser Daten könnten Serviceanbieter selbst Services im Mobilitätssektor anbieten – von der Parkplatz-App bis zur Termin-Buchung in der Werkstatt. Bislang gibt es aber keine ausreichende Regelung auf EU-Ebene für die Verwendung solcher Daten und die Automobilhersteller zeigen sich nur wenig kooperativ.

Jetzt droht sich die Hoffnung des IAM auf eine sektorspezifische EU-Regelung noch in dieser Legislaturperiode der EU-Kommission zu zerschlagen – obwohl eine solche Regelung in Brüssel sowohl als wichtig erachtet und bereits auf den Weg gebracht wurde.

Daher schlägt eine Verbändeallianz, bestehend aus ADAC, ASA, BRV, GDV, GVA, VIA, wdk, ZDK und ZKF, Alarm und hat sich per Brief an die Bundesminister Wolfgang Wissing (Verkehr) und Robert Habeck (Wirtschaft) gewandt, und um Unterstützung der Bundesregierung für den Fortgang des legislativen Verfahrens gebeten. Die mehrfach angekündigte sektorspezifische Regulierung der Europäischen Union (EU) zu Fahrzeugdaten drohe zu scheitern, argumentieren die Verbände.

Weiterer Verzug droht

Im bekanntermaßen langwierigen gesetzgeberischen Prozess der EU droht ein weiterer Verzug, der das Vorhaben auf Jahre faktisch blockieren könnte: EU-Kommissar Breton habe die schon durchgeführte Folgenabschätzung einer sektorspezifischen Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten nicht für die Prüfung im Februar an den Ausschuss für Regulierungskontrolle weitergegeben.

"Unser gemeinsames Ziel ist es darauf hinzuwirken, dass die Veröffentlichung des Entwurfs der sektorspezifischen Regulierung durch die EU-Kommission zeitnah geschieht, damit sich das EU-Parlament realistischerweise noch in dieser Legislaturperiode mit dem Entwurf befassen kann", wird ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel in einer Pressemitteilung des Verbandes zitiert. Daher fordere die Verbändeallianz sofortiges Handeln der EU-Kommission, um faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Fahrzeugherstellern und anderen Dienstleistern zu ermöglichen.

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) erläutert in einer eigenen Pressmitteilung den Hintergrund: Auf europäischer Ebene sollte demnach noch in diesem Jahr eine sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Daten, Ressourcen und Funktionen von vernetzten Fahrzeugen präsentiert werden. Zahlreiche Studien im Auftrag der EU-Kommission hätten die Notwendigkeit hierfür deutlich dargelegt. Die erhoffte Regulierung drohe nun aber zu scheitern.

Fairer Wettbewerb derzeit nicht möglich

Bei Dienstleistungen rund um die Mobilität sei ein fairer Wettbewerb für andere Dienstleister derzeit nicht möglich, weil Fahrzeugdaten nicht in dem dafür nötigen Umfang und der nötigen Qualität allen Dienstleistern zur Verfügung stehen.

Autohändler und Werkstätten hätten dadurch einen Wettbewerbsnachteil, monierten ZDK und GDV. Weniger Innovationen und höhere Kosten für die Verbraucher seien die Folge. "Gerade jetzt arbeiten viele Akteure an innovativen digitalen Geschäftsmodellen, deswegen ist ein schnelles Handeln des Gesetzgebers geboten", erklärte ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel.

Die nächste Europawahl für das EU-Parlament und die Neubesetzung der EU-Kommission im Anschluss findet im Frühjahr 2024 statt. Regulierungsvorhaben, die bis dahin nicht bereits im EU-Parlament behandelt wurden, droht dann ein weiterer Aufschub auf Jahre.

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