Bei einer unangekündigten Kontrolle entdeckten Zollbeamte in der Werkstatthalle einen Sportwagen und eine Limousine, die bereits in Einzelteile zerlegt waren. Für beide Fahrzeuge konnte der Betreiber keine Zollunterlagen vorlegen. Nach eigenen Angaben befanden sich die Fahrzeughalter wieder in ihren Herkunftsländern. Zudem seien bereits neue Fahrzeugteile eingebaut worden.
Fahrzeuge galten als Nicht‑Unionswaren
Beide Autos waren außerhalb der Europäischen Union zugelassen. Da sie vorschriftswidrig in die EU eingeführt worden sein sollen, stuften die Behörden sie als sogenannte Nicht‑Unionswaren ein. In solchen Fällen müssen Fahrzeuge beim Zoll angemeldet und verzollt werden. Da dies offenbar nicht geschehen war, ordneten die Behörden eine Nachverzollung an.
Drittes Fahrzeug weiterhin Gegenstand der Ermittlungen
Ursprünglich hatten die Zollkontrolleure die Werkstatt wegen eines weiteren Fahrzeugs aufgesucht. Dieses war zuvor als defektes Auto aus der Schweiz zur Einfuhr angemeldet worden. Laut Zoll wurde der Wagen jedoch auch Wochen später nicht beim zuständigen Zollamt vorgeführt. Der Verbleib des Fahrzeugs ist weiterhin unklar und Teil der laufenden Ermittlungen.
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