Die anhaltenden Unsicherheiten bezüglich der eigentlich fest geplanten, offiziellen Einführung der veränderten Kreditvergaberichtlinien - kurz Basel II - zum Januar 2007 geben Werkstattbetrieben keinen Anlass zur Hoffnung. Das Gegenteil ist der Fall: da die meisten Kreditinstitute in der bankinternen Umsetzung von Basel II ihre wesentlichen Hausaufgaben erledigt haben, ist an eine Aufweichung oder gar Rücknahme auch nur eines Teils der geänderten Bonitätsprüfungen nicht zu denken. Unternehmer sollten also davon ausgehen, dass die wirtschaftliche Beurteilung der Betriebe und das damit verbundene Rating in erheblichem Umfang sowohl auf die Verlängerung bestehender als auch auf die Beantragung neuer Kredite Einfluss nehmen wird. Darüber hinaus wird sich auch die Höhe des Kreditzinses an der individuellen Risikoeinschätzung des Bankinstitutes orientieren. Diese Handhabung bietet für den einzelnen Betrieb aber durchaus auch Chancen, da bei verbesserter Kreditwürdigkeit eine Zinssatzreduzierung möglich ist und vom Unternehmer auch erwartet werden kann. Die zur Festsetzung des Kreditzinses erforderliche Transparenz sollte aber auch vom Kreditgeber sichergestellt werden. Immerhin fordern Banken ihrerseits von Werkstattbetrieben ein hohes Maß an Informationsbereitschaft, so dass es andererseits völlig in Ordnung ist, diese Offenheit auch als Bank selbst zu liefern. Dazu gehört beispielsweise eine detaillierte Darstellung der Inhalte und vor allem der Bewertung der wichtigsten Ratingkriterien. Das gilt sowohl bei den "weichen" Faktoren, die sich im wesentlichen mit dem Betriebsinhaber als strategisch denkenden Unternehmer befassen als auch bei den "harten" Faktoren, bei denen vor allem wirtschaftliche Kennzahlen im Vordergrund stehen. Je höher hierzu bankseitig Transparenz angeboten wird, umso punktgenauer kann der Unternehmer vermeintliche Schwächen verbessern und vorhandene Stärken ausbauen. Zur Abrundung sollten dem Kunden die bankinternen Bewertungskriterien der jeweils zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten ebenso mitgeteilt werden. Transparenz kann aus der Sicht des Werkstattbetriebes hier vor allem erreichen, dass weitgehend angemessene Sicherheiten bereitgestellt und eine Über- oder Unterbesicherung vermieden wird. (mv)
Finanztipp: Trügerische Hoffnung Basel II
An eine Aufweichung oder gar Rücknahme der geänderten Bonitätsprüfungen ist nicht zu denken