Finanztipp: Schlichtung möglich

06.01.2012 14:05 Uhr
Bei Unstimmigkeiten mit der Altervorsorge in Form von Anteilen an Investmentfonds können Betriebsinhaber eine Schlichtungsstelle einschalten

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die mit einem ehemaligen und einem derzeit noch aktiven Richter besetzt ist.

Die Finanzkrise zeigt nicht nur bei der sprichwörtlichen Kreditklemme Wirkung, sondern auch bei Geldanlagen. Vor allem bei Investmentfonds, die für viele Betriebsinhaber zum Vermögensaufbau im Allgemeinen bzw. zur späteren finanziellen Altersabsicherung im Besonderen eine Rolle spielen, gibt es aktuelle Probleme – etwa mit der Wertentwicklung oder der jeweiligen Anlagepolitik des Fondsmanagements. Diesem Umstand hat der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) nun offenbar Rechnung getragen und eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die mit einem ehemaligen und einem derzeit noch aktiven Richter besetzt ist. Im Vergleich zu anderen Schlichtungen beispielsweise der Banken oder der Versicherer ist dieses Verfahren zwar noch entwicklungsfähig – so ist der Schlichtervorschlag laut Verfahrensordnung nicht bindend – es stellt aber immerhin einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Einzelheiten zum Verfahren und zu den angeschlossenen Investmentgesellschaften finden interessierte Betriebsverantwortliche auf dem Portal einer eigens eingerichteten Ombudsstelle. (Michael Vetter)

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