Kreditnehmer müssen in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Niederlage mit möglicherweise weitreichenden Folgen hinnehmen. Danach können Banken Kredite auch an so genannte "Nichtbanken" verkaufen, die nicht über die nach dem Gesetz vorgeschriebene staatliche Genehmigung für Finanzdienstleister durch die Finanzaufsicht BaFin verfügen. In dem zu entscheidenden Fall ging es um den Verkauf eines Immobilienkredites, der von einer Bank zunächst an ein Tochterunternehmen ausgegliedert und dann von diesem danach weiterverkauft wurde. Der klagende Bankkunde machte geltend, dass dies unzulässig gewesen sei, da beide Erwerber nicht über die erwähnte Genehmigung der BaFin verfügten. Die BGH-Richter waren dagegen anderer Meinung: danach kann die fehlende Genehmigung die Wirksamkeit des Verkaufs nicht unwirksam machen (AZ: XI ZR 256/ 10). Es bleibt für Betriebsinhaber also dabei: sie sollten sich, falls erforderlich, unterstützt durch einen Fachanwalt, bereits im Kreditvertrag zusichern lassen, dass die jeweilige Darlehensforderung gar nicht erst verkauft werden darf. Das Risiko eines Kreditverkaufs mit den möglichen Folgen wie fehlender Ansprechpartner vor Ort sollte nämlich nach wie vor keineswegs unterschätzt werden. (Michael Vetter)
Finanztipp: BGH stimmt Kreditverkauf zu
Banken dürfen Kredite auch an so genannte "Nichtbanken" verkaufen, die nicht über die nach dem Gesetz vorgeschriebene staatliche Genehmigung für Finanzdienstleister verfügen.