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EU-Forderung: Zehn-Tages-Frist für VW

10.11.2015 11:47 Uhr
Die EU-Kommission verlangt in einem Brief an Volkswagen mehr Details zum CO2-Ausstoß von VW-Fahrzeugen.

Die EU-Kommission verlangt innerhalb von zehn Tagen eine konkrete Antwort von Volkswagen zum CO2-Ausstoß von Fahrzeugen aus dem Konzern.

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Die EU-Kommission droht VW wegen der zu hohen CO2- Werte bei Autos mit Geldbußen. "Bevor wir Strafen aussprechen, wollen wir sehen, was Volkswagen sagt", sagte eine Kommissionssprecherin am Dienstag in Brüssel. EU-Regeln setzen für die Neuwagenflotten der Hersteller CO2-Obergrenzen fest. Werden diese überschritten, drohen Strafen. Zunächst müsse VW jetzt Daten liefern. "Wenn unsere Bewertung steht, werden wir die Prozedur weiter verfolgen", sagte die Sprecherin.

Sie bestätigte, dass EU-Klima- und Energiekommissar Miguel Arias Cañete einen Brief an VW-Konzernchef Matthias Müller geschickt hat. In dem Schreiben habe die EU-Behörde um Klarstellung gebeten, "welche Modelle und wie viele Autos bei VW von den Unregelmäßigkeiten betroffen waren, und um wieviel die CO2-Werte für jedes betroffene Modell unterschätzt wurden". Cañete habe um eine Antwort innerhalb von zehn Tagen gebeten.  

Die EU-Kommission sei verpflichtet, jedes Jahr Daten zu dem Schadstoffausstoß der Modelle bei den Herstellern abzufragen. "Das ist Teil der jährlichen Überprüfung von CO2-Emissionen", so die Sprecherin.

EU-Regeln setzen für die Neuwagenflotten der Hersteller CO2-Obergrenzen fest. Im vergangenen Jahr durften 80 Prozent der verkauften Neuwagen eines Herstellers im Schnitt einen Messwert von 130 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer nicht überschreiten. Ansonsten drohen Strafen. VW hatte in der vergangenen Woche Unregelmäßigkeiten bei den CO2-Werten für mehrere Modelle eingeräumt. Bis zu 800.000 Modelle des Konzerns könnten betroffen sein. Die EU-Kommission hatte bereits am Freitag in einem Brief an die Umwelt- und Industrieminister der 28 EU-Staaten um Mithilfe bei der Aufklärung gebeten.

Bis 30. November auch Lösung für 1,2-Liter-Motor vorlegen

Auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) setzt dem Konzern einen Termin. VW muss bis spätestens 30. November einen Lösungsvorschlag für die manipulierten 1,2-Liter-Motoren präsentiert haben. Das sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Für die mittelgroßen Dieselmotoren mit 1,6 Litern Hubraum ist der Stichtag der 15. November. Am Montag hatte das Verkehrsministerium unter Berufung auf das KBA mitgeteilt, dass hierzulande für 540.000 Wagen des VW-Konzerns neben einer Software-Lösung auch neue Bauteile hermüssen. Nach aktuellem Stand sind davon nur die 1,6-Liter-Motoren betroffen, und für die Maschinen mit 2,0 und 1,2 Litern reicht ein bloßes Software-Update am Computer ohne den Einbau neuer Teile aus.

Der KBA-Sprecher betonte aber den "ständigen Informationsfluss" bei dem Thema. "Es ist noch nichts in Stein gemeißelt", sagte er. Bisher ist nur der Stichtag für 2,0-Liter-Motoren (21. Oktober) abgelaufen. Die Fristen für die Motoren mit 1,6 (15.11.) und 1,2 Liter (30.11.) enden um Mitternacht. Fest steht bereits, dass die Rückrufe im Januar 2016 mit den 2,0-Liter-Motoren beginnen sollen und für die mittleren Maschinen (1,6 Liter), die Bauteile benötigen, erst im Herbst 2016.

VW hatte eingeräumt, in weltweit elf Millionen Dieseln mit dem Motor EA189 eine verbotene Software zum Schönen der Abgaswerte eingebaut zu haben. Europaweit muss der Konzern 8,5 Millionen Wagen zurückrufen, allein in Deutschland geht es um 2,4 Millionen Wagen. Jüngere Wagen des Konzerns mit Euro-6-Abgasnorm sind dagegen nicht betroffen.

Grüne wollen für VW-Kunden Ersatzwagen bei längeren Rückrufen

Die Grünen im Bundestag fordern von VW eine Ersatzwagen-Zusage für jene 540.000 Autofahrer, deren manipulierte Diesel beim Massenrückruf 2016 länger in die Werkstatt müssen. "Diese 540.000 Schwerstfälle werden richtig teuer für VW, weil man in diesem Fall komplizierte Teile austauschen muss. Entsprechend lange dauert der Werkstattaufenthalt und der betroffene Autofahrer muss auf sein Auto verzichten", sagte der Grünen-Bundestagsabgeordnete und Verbraucherschutzexperte Markus Tressel am Dienstag. "Die betroffenen Autofahrer sollten dann einen Ersatzwagen einfordern. Das gibt die Rechtslage auch in vielen Fällen her, wenn es sich nicht um einen Zweit- oder Drittwagen einer einzelnen Person handelt." 

Tressel gab bei der Ersatzwagen-Frage zu bedenken: "Schwieriger wird es, wenn der Autoverkauf bereits zwei Jahre her ist und die eigentliche Gewährleistung abgelaufen ist. Diese Gewährleistung dauert aber deutlich länger, wenn eine arglistige Täuschung vorliegt. Und davon kann man in diesem Fall ausgehen." Experten schätzen, dass schon das Software-Update mindestens 90 Minuten braucht. Aus dem VW-Konzern gibt es bisher keine Angabe dazu. 

Tressel hat die Bundesregierung gefragt, ob nach deren Kenntnis für betroffene VW-Fahrer generell ein Ersatzwagenanspruch bestehe. Darauf antwortete das Verkehrsministerium nur: "Die Rahmenbedingungen werden den Fahrzeughaltern durch Volkswagen mitgeteilt." Dazu sagte Tressel: "Schade, dass die Bundesregierung diese Selbstverständlichkeit nicht unterstützt. Sie überlässt VW das Feld, die natürlich auf einen möglichst billigen Rückruf spekulieren und nicht von sich aus den Betroffenen einen Ersatzwagen anbieten werden." Die betroffenen VW-Kunden drohten damit gleich "zweimal die Gekniffenen" zu werden. (dpa)

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