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Diesel-Vergleich: VW verlängert Anmeldefrist

20.04.2020 08:48 Uhr | Lesezeit: 3 min
Diesel-Vergleich: VW verlängert Anmeldefrist
VW verlängert die Frist zur Registrierung beim Diesel-Vergleich.
© Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

An einem außergerichtlichen Vergleich interessierte Dieselkunden von VW bekommen noch etwas mehr Zeit, die Frist zur Anmeldung läuft bis Ende April. An einigen Stellen soll es bei der Abwicklung aber haken.

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Im Diesel-Vergleich zum Abgasskandal hat sich Volkswagen inzwischen mit rund 200.000 Kunden geeinigt. Insgesamt können so etwa 620 Millionen Euro an Entschädigungen fließen, wie der Konzern am Montag in Wolfsburg mitteilte. Die Summe setze sich aus Einzelbeträgen von 1.350 bis 6.250 Euro für die jeweils infrage kommenden Modelle und Altersklassen der Fahrzeuge zusammen. Das Geld soll vom 5. Mai an ausgezahlt werden. Bei rund 21.000 Fällen stehe die abschließende Prüfung noch aus: "Diese Kundinnen und Kunden werden benachrichtigt, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist."

VW erklärte zudem, dass sich interessierte Dieselfahrer noch bis zum 30. April registrieren lassen und fehlende Unterlagen nachreichen können. Ursprünglich war die Anmeldefrist Anfang dieser Woche ausgelaufen - man habe diese wegen des "großen Interesses" nun aber um zehn Tage verlängert. Wer sich im Vergleichsportal bis zum 20. April registriert hat und noch keine Annahmebenachrichtigung erhalten hat, dessen Fall wird weiter geprüft und bearbeitet, hieß es.

Der Autokonzern hatte sich Anfang des Jahres mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auf den Vergleich verständigt. Die Einigung sieht vor, dass vom Dieselskandal betroffene Verbraucher Schadenersatz für den Wertverlust ihrer Fahrzeuge bekommen. Der Kompromiss gilt allerdings nur für diejenigen Dieselfahrer, die sich der sogenannten Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten. VW versandte nach eigenen Angaben schon einige Bestätigungen an Kunden.

Über strittige Fälle entscheidet Ombudsstelle

Vzbv-Chef Klaus Müller zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: "Es ist das erste Mal, dass Verbraucher sich in einem Massenverfahren dieser Größenordnung gemeinsam gegen einen Betrug zur Wehr setzen konnten." In den Tagen nach Ostern habe es jedoch Beschwerden über Abwicklungsprobleme gegeben. "Strittige Fälle wird die Ombudsstelle in den kommenden Monaten entscheiden", erklärte der Verband.

VW-Rechtsvorständin Hiltrud Werner sprach von einer insgesamt positiven Entwicklung. "Die hohe Zahl der heute geschlossenen Vergleiche zeigt, dass das Vergleichsangebot von unseren Kundinnen und Kunden als fair empfunden wurde und der Weg zum individuellen Vergleichsabschluss gut funktioniert hat. Wir wollen, dass alle, die vergleichsberechtigt sind, den Vergleich auch abschließen können."

Dieselkunden, die zum Wochenbeginn wegen des Andrangs im Servicecenter nicht sofort durchkommen, können laut VW "die verlängerte Vergleichsfrist nutzen und es telefonisch wenn nötig erst in den kommenden Tagen versuchen". Chefjustiziar Manfred Döss erwartet, dass sich die Zahl der Vergleichsabschlüsse noch erhöht.

Der vzbv sprach sich nach den Erfahrungen mit dem VW-Musterprozess für eine Reform der erstmals genutzten Verbraucherklage aus. Das Instrument müsse einfacher und verbraucherfreundlicher werden. Zwar sei der Vergleich ein Erfolg. "Gleichzeitig bleiben Hunderttausende Verbraucher außen vor", hieß es. Müller hatte VW aufgefordert, sein Angebot auf alle Kunden auszuweiten - dem folgte der Autobauer nicht. (dpa)

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