Das Europäische Parlament hat heute die sogenannte "Reparaturklausel" – die von der EU Kommission vorgeschlagene Liberalisierung des Kfz-Ersatzteilmarktes – beschlossen. Demnach sollen die Exklusivrechte der Auto-Hersteller für die Produktion und den Vertrieb sichtbarer Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel und Scheinwerfer abgeschafft werden. Die Parlamentarier räumten den Herstellern dazu eine Übergangsfrist von fünf Jahren ein. Befürworter sehen in der Entscheidung einen deutlichen Schritt hin zu mehr Wettbewerbsfreiheit und günstigeren Preisen. Der Beschluss stärke den Verbraucher und setze ein Zeichen gegen ein Absatz- und Reparaturmonopol der Automobilkonzerne, begrüßte Hartmut Röhl, Präsident des Gesamtverbandes Autoteile-Handel, die Entscheidung. Die u.a. von deutschen Parlamentariern beantragte Verlängerung der Übergangsfrist von fünf auf acht Jahre erhielt auf der heutigen EU-Parlamentssitzung eine Absage. Wie das "Handelsblatt" in seiner heutigen Ausgabe berichtete, wollen die EU-Staaten mit einer starken Autoindustrie – darunter Deutschland und Frankreich – trotz der heutigen Entscheidung die Liberalisierung im EU-Ministerrat weiter blockieren. Der EU-Abgeordnete Bernhard Rapkay betonte gegenüber der Zeitung jedoch, sollte sich Deutschland nicht bewegen, dann werde eines Tages der Europäische Gerichtshof die Marktöffnung erzwingen. (tk)
Designschutz: EU-Parlament ebnet Weg für liberalen Ersatzteil-Markt
Entscheidung sieht Übergangsfrist von fünf Jahren vor