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Bundesregierung zu Kältemittel: Vorerst keine neuen Arbeitsschutz-Regelungen

05.03.2013 16:18 Uhr
Klimaservice Schutzhandschuhe Kältemittel
Die Bundesregierung äußert sich zum Klimaservice: Die bestehenden Regelungen im Arbeitsschutzgesetz und speziell in der Gefahrstoffverordnung seien ausreichend.
© Foto: asp

"Die bestehende Verordnung ist ausreichend", heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Das Thema Insassen-Sicherheit bedürfe jedoch weiterer Untersuchungen.

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Die Bundesregierung plant für das neue Klimaanlagen-Kältemittel R-1234yf keine neuen Arbeitsschutz-Maßnahmen in Kfz-Betrieben. "Die bestehenden Regelungen im Arbeitsschutzgesetz und speziell in der Gefahrstoffverordnung werden nach dem derzeitigen Erkenntnisstand als ausreichend angesehen", heißt es in einer Antwort auf eine so genannte "Kleine Anfrage" der Linken-Bundestagsfraktion.

Diese hatte explizit nach Maßnahmen zum Umgang mit der umstrittenen Chemikalie in Werkstätten gefragt. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) habe in seinem "Handbuch zur Klimaanlagen-Schulung von sachkundigen Personen" den Umgang mit dem Kältemittel R-1234yf berücksichtigt und ein entsprechendes Merkblatt aufgelegt, so die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben.

Obwohl dieses Merkblatt (s. "Dateidownload" Infobox unten) bereits im September 2010 veröffentlicht wurde, stellt es laut ZDK-Sprecher Ulrich Köster den "aktuellen Stand bezogen auf den Klimaservice" dar. "Eine Überarbeitung ist nicht vorgesehen", erklärte er auf Anfrage von asp-Online.

Die Bundesregierung äußert sich in ihrer Stellungnahme auch zu möglichen Gefahren bei Austritt des neuen Kältemittels nach einem Autounfall. Aus den verschiedenen Versuchen der Hersteller könnten noch keine allgemeingültigen Schlüsse gezogen werden, "da es bei einem Versuchsaufbau nahezu jedes Mal zur Entflammung des Kältemittels kam, während dies in den Versuchen eines anderen Herstellers trotz weitgehend gleichen Versuchsaufbaus nicht beobachtet werden konnte." Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das von den Herstellern eine Risikobewertung eingefordert hatte (wir berichteten), sei deshalb zu dem Schluss gekommen, "dass für eine abschließende Risikobewertung weitere Betrachtungen und Versuche der Hersteller erforderlich sind." (ng)

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