Berliner Verwaltungsgericht: Verschärfung der Umweltzone ist rechtens

10.12.2009 16:34 Uhr
Genehmigt: Autofahrer dürfen ab 1. Januar nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone der Bundeshauptstadt einfahren.
© Foto: ddp / Marcus Brandt

Autofahrer dürfen ab 1. Januar nur noch mit grüner Plakette in die Umweltzone der Bundeshauptstadt einfahren. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig und grundsätzlich geeignet, eine Reduzierung der genannten Schadstoffe zu bewirken. Die Berufung zum Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen.

Die Einrichtung der Berliner Umweltzone innerhalb des inneren S-Bahn-Rings ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin am Mittwoch mit Urteilen in elf parallel liegenden Klageverfahren entschieden (Az.: VG 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08). Damit steht fest, dass ab dem 1. Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in diesen Bereich einfahren dürfen. Gegen die Einrichtung dieser Umweltzone hatten elf vom ADAC unterstützte Kläger unter Berufung auf entsprechende Gutachten im Wesentlichen geltend gemacht, die Umweltzone zeige keine Wirkung auf die Feinstaubbelastung. Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts hat die Klagen abgewiesen, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung jeweils die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen. Der Luftreinhalte- und Aktionsplan vom August 2005 ist in den Augen des Gerichts rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten. Aus den in den Vorjahren festgestellten Feinstaub- und Stickstoffdioxidwerten ergebe sich zweifelsfrei, dass die bestehenden Grenzwerte überschritten worden und für die Zukunft weitere Überschreitungen zu befürchten gewesen seien. Vor diesem Hintergrund sei der Berliner Senat verpflichtet gewesen, Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen. Der 104 Seiten umfassende Plan enthalte eine ausführliche Analyse und einen detaillierten Maßnahmenkatalog. Die ergriffenen Maßnahmen seien auch verhältnismäßig, da sie grundsätzlich geeignet seien, eine Reduzierung der genannten Schadstoffe zu bewirken. Der ADAC bezeichnete das Urteil als "K.-o.-Schlag für viele Autofahrer“. Ein Gutachten der Uni Cottbus habe ergeben, dass die Berliner Luft durch die Einführung von Fahrverboten "keinen Deut" besser geworden sei. "Schade, dass sich das Gericht offensichtlich nur an früheren Urteilen orientiert hat. Die Situation für über 90 000 Tausend Autofahrer in Berlin wird sich massiv verschlechtern", beklagte der ADAC-Vizepräsident für Verkehr, Ulrich Klaus Becker. (ng)

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