Die Novelle der Hauptuntersuchung ist seit Anfang Juli in Kraft. Die wesentlichen Änderungen umfassen u.a. eine vorgeschriebene Probefahrt mit mindestens 8 km/h, die Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme sowie eine vereinheitlichte und transparente Kontrolle nach dem neu geschaffenen Mangelbaum-System (wir berichteten). Zudem gibt es bundesweit einheitlich keine Rückdatierung mehr. Diese und weitere Neuerungen stellt TÜV Süd aktuell in einem Kurzfilm dar.
Mittels des in erster Linie an Autofahrer adressierten Clips erhalten Servicemitarbeiter einen kurzen Überblick. Detailliertere Informationen gibt es in der kommenden Printausgabe der asp, im aktualisierten Standardwerk "Die Hauptuntersuchung" aus dem Springer-Verlagsprogramm sowie durch unsere bisherige Online-Berichterstattung (siehe dazu "Mehr zum Thema" unter diesem Text). Servicebetriebe können den Film zur Erklärung gegenüber ihren Kunden nutzen. (msh)